Anhang Dienstleistungen EWR

Zuletzt geändert am: 04 April 2025

Dieser Anhang beschreibt die zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für Kunden gelten, die einen Vertrag mit Tipalti B.V. eingehen. Im Fall eines Konflikts mit jedwedem anderen Teil der Vereinbarung gilt dieser Anhang.

  1. Berechtigung

    1.1 Eröffnung eines Tipalti-Kontos. Um ein Tipalti-Konto zu eröffnen, benötigt der Kunde die Genehmigung von Tipalti. Tipalti fordert ggf. Informationen über das Unternehmen des Kunden an und nutzt ggf. auch Drittquellen, um Informationen einzuholen.

    1.2 Kriterien für die Nutzung der Dienste. Um die Dienste zu nutzen, hat der Kunde jederzeit folgende Bedingungen einzuhalten: (1) Der Kunde darf die Dienste ausschließlich für Handels-, Geschäfts- oder professionelle Zwecke nutzen, und (2) der Kunde darf kein Verbraucher sein, wenn „Verbraucher“ eine natürliche Person bezeichnet, die nicht im Rahmen eines Unternehmens oder eines Berufs agiert. Falls eine dieser Bedingungen nicht eingehalten wird, muss der Kunde Tipalti umgehend informieren und die Nutzung der Dienste einstellen.
  2. Zahlungen tätigen

    2.1 Elektronische Gelddienstleistungen. Für die Zwecke der Vereinbarung, für welche dieser Anhang gilt, umfasst „Gelddienstleistungen“ auch dem Kunden von Tipalti bereitgestellte elektronische Gelddienstleistungen.

    2.2 Zahlungen mit elektronischem Geld
    (a) Der Kunde kann Gelder auf sein Tipalti-Konto einzahlen, indem er Gelder von einem zuvor von Tipalti genehmigten Bankkonto auf das Bankkonto von Stichting Tipalti Derdengelden überweist, welche Inhaberin des Kontos ist, auf das bzw. von dem die Gelder gutgeschrieben bzw. abgebucht werden. Gelder können auch auf ein anderes Tipalti-Konto oder von einem anderen Tipalti-Konto überwiesen werden. Wenn Stichting Tipalti Derdengelden Gelder für den Kunden empfängt, schreibt Tipalti diese dem Tipalti-Konto in Form von elektronischem Geld gut. Jegliches elektronische Geld auf einem Tipalti-Konto ist keine Einlage, und Tipalti zahlt dem Kunden keinerlei Zinsen für den Saldo eines Tipalti-Kontos.
    (b) Der Betrag an elektronischem Geld, der einem Tipalti-Konto gutgeschrieben wird, entspricht dem Betrag, den Stichting Tipalti Derdengelden vom Kunden oder einem anderen Kunden, der elektronisches Geld auf das Tipalti-Konto des Kunden überweist, erhält.
    (c) Unter bestimmten Umständen verweigert Tipalti ggf. die Annahme einer Zahlung auf ein Tipalti-Konto, wenn Tipalti beispielsweise glaubt, dass Tipalti das Geld aufgrund regulatorischer Anforderungen ablehnen muss oder die Quelle der Gelder nicht den Compliance-Anforderungen von Tipalti entspricht.
    (d) Tipalti löst auf Anfrage des Kunden den Nennwert des elektronischen Geldes ein, vorausgesetzt, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
    (1) Compliance-Prüfungen einschließlich aber nicht beschränkt auf Anti-Geldwäscheprüfungen und Sanktionsprüfungen wurden erfolgreich durchgeführt.

    (e) Tipalti erhebt für die Einlösung des elektronischen Geldes eine Gebühr, wenn:
    (1) die Einlösung vor dem Tag, an dem die Vereinbarung mit dem Kunden endet, angefordert wird;
    (2) die Vereinbarung mit dem Kunden ein Enddatum der Vereinbarung vorsieht und der Kunde die Vereinbarung vor diesem Datum beendet; oder
    (3) die Einlösungsanforderung mehr als ein Jahr nach dem Datum der Beendigung der Vereinbarung erfolgt.

    (f) Die Einlösungsgebühr wird von Tipalti festgelegt und steht im Verhältnis zu den Tipalti tatsächlich entstehenden Kosten.

    (g) Für die Zwecke von Paragraf 2.2 (d) bezieht sich der Nennbetrag auf den Betrag des elektronischen Gelds, das vom Kunden auf seinem Tipalti-Konto aufbewahrt wird, abzüglich:
    (1) des Betrags jeder bereits geplanter aber noch nicht ausgeführter Transaktionen gemäß Paragraf 2.3 (a);
    (2) der Einlösungsgebühr nach Paragraf 2.2 (e) und (f);
    (3) jedes anderen, vom Kunden Tipalti geschuldeten Betrags.

    2.3 Zahlungsanweisungen
    (a) Der Kunde kann Zahlungsanweisungen zur Tätigung von Zahlungen bis zur Höhe des verfügbaren Saldos seines Tipalti-Kontos übermitteln, indem er das Zahler-Dashboard nutzt. Durch die Übermittlung der Zahlungsanweisungen bittet der Kunde Tipalti, zunächst elektronisches Geld auf seinem Tipalti-Konto im Wert der Transaktion plus sämtlicher Gebühren einzulösen. Wenn Tipalti den verfügbaren Saldo berechnet, bezieht Tipalti den Betrag jeglicher bereits geplanter aber noch nicht abgeschlossener Transaktionen ein.
    (b) Wenn der Kunde Tipalti Zahlungsanweisungen erteilt, muss der Kunde jegliche für Tipalti zur Durchführung der Zahlung erforderliche Informationen bereitstellen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Zahlungsempfängerinformationen, den Zahlungsbetrag und das Datum, an dem das elektronische Geld eingelöst werden soll, sodass die Zahlung gesendet werden kann.
    (c) Tipalti verlässt sich ggf. auf die vom Kunden oder einem Kunden-Nutzer bereitgestellten Zahlungsanweisungen, und Tipalti ist für die Befolgung von Zahlungsanweisungen nicht haftbar. Tipalti wickelt Zahlungstransaktionen nur nach Erhalt von Zahlungsanweisungen vom Kunden ab.

    2.4 Abhebung von Geldern. Um Gelder abzuheben, muss der Kunde zunächst sein elektronisches Geld einlösen. Der Kunde kann jederzeit Gelder von seinem Tipalti-Konto abheben, indem er sich selbst als vertrauenswürdigen Begünstigten für eine Zahlung in Bezug auf die relevante Abhebung benennt. Dazu muss er die in Paragraf 2.8 dieses Anhangs bereitgestellten Anweisungen befolgen (als ob der Kunde ein Zahlungsempfänger wäre). Weitere Hilfe für die Abwicklung von Abhebungen über die Zahlungsdienste erhalten Kunden vom Tipalti-Support-Team unter support@tipalti.com.

    2.5 Zahlungsfristen
    (a) In Bezug auf Transaktionen in Euro, Inlandstransaktionen in der Währung eines anderen EU-Mitgliedsstaates außerhalb der Eurozone und Transaktionen, bei denen nur eine Währungsumrechnung zwischen dem Euro und der Währung eines EU-Mitgliedsstaates, dessen Währung nicht der Euro ist, anfällt, vorausgesetzt, dass die erforderliche Währungsumrechnung in dem EU-Mitgliedsstaat erfolgt, dessen Währung nicht der Euro ist, und im Fall von grenzübergreifenden Transaktionen erfolgt der Transfer in Euro. Das Kreditinstitut des Zahlungsempfängers erhält die Gelder normalerweise bis zum Ende des Werktags, nach dem Tipalti die Zahlungsanweisung erhält.
    (b) Bei allen nicht in Paragraf 2.5 (a) erwähnten Transaktionen erhält der Zahlungsempfänger die Zahlung normalerweise bis zum Ende des vierten Werktags, nachdem Tipalti die Zahlungsanweisung erhalten hat.
    (c) Wenn der Kunde eine Zahlung an einen Zahlungsempfänger sendet, der ebenfalls ein Tipalti-Kunde ist, schreibt Tipalti diesem Konto elektronisches Geld gut, sobald Tipalti die Gelder vom Tipalti-Konto des Kunden abgezogen hat. Zahlungsempfänger, die nur ein Zahlungsempfängerkonto haben, erhalten kein elektronisches Geld.
    (d) Tipalti muss Zahlungsanweisungen vor 15.00 Uhr Amsterdamer Zeit an einem Werktag erhalten. Wenn Tipalti die Zahlungsanweisungen nach diesem Zeitpunkt oder an einem Tag erhält, der kein Werktag ist, behandelt Tipalti sie, als wären sie am nächsten Werktag eingegangen. Wenn der Kunde Tipalti bittet, Zahlungen an einem zukünftigen Datum vorzunehmen, behandelt Tipalti die Anweisungen, als wären sie an diesem Datum eingegangen oder am nächsten Werktag, wenn der angegebene Tag kein Werktag ist.

    2.6 Verweigerung einer Zahlungstransaktion
    (a) Tipalti kann sich weigern, eine Transaktion auf der Grundlage der Zahlungsanweisungen des Kunden auszuführen, wenn diese Zahlungsanweisungen nicht den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen entsprechen.
    (b) Wenn sich Tipalti weigert, eine Transaktion auszuführen, informiert das Unternehmen den Kunden hierüber und wenn möglich über die Gründe für die Weigerung und den Vorgang zur Korrektur möglicher faktischer Fehler in den Zahlungsanweisungen. Diese Benachrichtigung des Kunden erfolgt so bald wie möglich, aber spätestens innerhalb der in Paragraf 2.5 (a) und (b) angegebenen Frist.
    (c) Tipalti kann eine angemessene Gebühr für die in Paragraf 2.6 (b) genannte Benachrichtigung in Rechnung stellen, wenn die Weigerung objektiv gerechtfertigt ist.

    2.7 Abgelehnte oder zurückgesendete Transaktionen.Wenn eine Zahlung vom Zahlungsempfänger oder der Bank oder dem Kreditinstitut des Zahlungsempfängers oder einer Korrespondenzbank oder einem Korrespondenzkreditinstitut abgelehnt oder zurückgesendet wird, werden die Gelder als elektronisches Geld auf das Tipalti-Konto zurückgesendet oder gemäß dem Bestellformular für Zahlungen an Tipalti genutzt. Gelder aus abgelehnten Transaktionen werden von der Tipalti-Bank zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Wechselkurs in die Ausgangswährung umgerechnet, bevor sie als elektronisches Geld zurückgesendet werden.

    2.8 Vertrauenswürdiger Begünstigter zu Zwecken einer starken Kundenauthentifizierung.
    (a) Damit sich der Zahlungsempfänger zu einem Zahlungsempfängerkonto anmelden kann, muss der Kunde ihn einladen, dies über einen einzigartigen Link zu tun, den der Kunde an den Zahlungsempfänger sendet. Wenn sich der Zahlungsempfänger über den Link anmeldet und seine Bankkontodaten auf das Zahlungsempfängerportal hochlädt, erkennt der Kunde Folgendes an:
    (1) Beim Hochladen dieser Daten wird der Zahlungsempfänger von Tipalti als ein „vertrauenswürdiger Begünstigter“ zu den Zwecken der Zahlungsanweisungen des Kunden behandelt; und
    (2) mit der Tätigung einer Zahlung für den Kunden an die über den Link hochgeladenen Bankkontodaten wird davon ausgegangen, dass Tipalti nach den Zahlungsanweisungen des Kunden gehandelt hat und keine Haftung gegenüber dem Kunden oder dem beabsichtigten Zahlungsempfänger übernimmt, falls diese Bankkontodaten falsch sein sollten.
  3. Verordnung in Bezug auf Zahlungsdienste

    3.1 Die Bestimmungen von Titel 7b BW (Burgerlijk Wetboek, niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch), einschließlich aber nicht beschränkt auf die folgenden Artikel, gelten nicht in Bezug auf die Vereinbarung oder den Dienst: Artikel 7:516 BW (Recht auf Information), Artikel 7:517 BW (Änderungen des Rahmenvertrags), Artikel 7:518 BW (Beendigung des Rahmenvertrags), Artikel 7:519 BW (vereinbarte Währung), Artikel 7:520 (1) BW (Kosten), Artikel 7:522 (3) BW (Widerruf der Zustimmung), Artikel 7:527 BW (Beweislast), Artikel 7:529 BW (Verluste zu Lasten des Zahlers), Artikel 7:529a BW (unbekannter Transaktionsbetrag), Artikel 7:530 BW (Rückerstattung), Artikel 7:531 BW (zeitliche Beschränkungen für Rückerstattung), Artikel 7:534 BW (Widerruf einer Zahlungsanweisung), Artikel 7:543 BW (Haftung bei vom Zahler eingeleiteten Zahlungen), Artikel 7:544 BW (Haftung bei von oder über den Zahlungsempfänger eingeleiteten Zahlungen) und Artikel 7:545 BW (Haftung für Kosten und Zinsen).

    3.2 Die Bestimmungen, festgelegt in oder gemäß Artikel 4:22 Wft einschließlich aber nicht beschränkt auf die folgenden Artikel, gelten nicht in Bezug auf die Vereinbarung oder den Dienst: Artikel 59b BGfo (Besluit Gedragstoezicht financiële ondernemingen, niederländischer Beschluss zur Aufsicht über Finanzunternehmen) (Zeit und Art der Bereitstellung von Informationen), Artikel 59c BGfo (Informationen über Einzelzahlungstransaktionen), Artikel 59d BGfo (Rahmenvertrag über die Art der Bereitstellung von Informationen), Artikel 59e BGfo (Rahmenvertrag zu Inhaltsinformationen), Artikel 59f BGfo (Hauptcharakteristika des Zahlungsdienstes), Artikel 59g BGfo (Kosten in Rechnung stellen), Artikel 71ba BGfo (Informationen über Einzelzahlungstransaktionen), Artikel 71c BGfo (Bereitstellung von Informationen für Zahler), Artikel 71d BGfo (Bereitstellung von Informationen für Zahlungsempfänger), Artikel 71e BGfo (maximale Ausführungszeit und Kosten), Artikel 71f BGfo (Informationen nach Einzug), Artikel 71g BGfo (Informationen nach Einzelzahlungstransaktion), Artikel 71h BGfo (Bereitstellung schriftlicher Informationen), Artikel 71i BGfo (Hauptcharakteristika des Zahlungsdienstes), Artikel 71j BGfo (Informationen über geforderte Gebühr oder angebotenen Rabatt), Artikel 71k BGfo (Verweis auf Artikel 59g BGfo) und Artikel 71l BGfo (Zahlungsdienstvertreter und Niederlassung).

    3.3 Anstelle der in Artikel 7:526 BW festgelegten Frist gilt eine Frist von 30 Werktagen.
  4. Nicht genehmigte Transaktionen

    4.1 Der Kunde ist für alle mit den Anmeldedaten des Kunden genehmigten Transaktionen verantwortlich und sollte seinen Transaktionsverlauf regelmäßig überprüfen und Tipalti alle nicht genehmigten Transaktionen melden.

    4.2 Tipalti behandelt alle mit den Anmeldedaten des Kunden vorgenommenen Transaktionen als mit der Zustimmung des Kunden autorisiert gemäß Verordnung 7:522 BW, es sei denn, der Kunde hat um Sperrung oder Entfernung der Genehmigung eines Kunden-Nutzers gebeten oder Tipalti zuvor informiert, dass die Sicherheit der zur Genehmigung der Transaktion genutzten Anmeldedaten verletzt wurde (jeweils eine „nicht genehmigte Transaktion“).

    4.3 Wenn eine Transaktion nach Paragraf 4.2 als nicht genehmigt gilt, erstattet Tipalti den Betrag der Transaktion an das Tipalti-Konto zurück, vorausgesetzt, (1) der Kunde kann ausreichend beweisen, dass die Zahlung nicht genehmigt war; und (2) der Kunde informiert Tipalti innerhalb der in Paragraf 3.3 angegebenen Frist über die nicht genehmigte Transaktion.

    4.4 Tipalti übernimmt keine weitere Haftung für nicht genehmigte Transaktionen gegenüber dem Kunden. Tipalti ist ebenfalls nicht für nicht genehmigte Transaktionen verantwortlich, die auf betrügerische Aktivitäten des Kunden zurückgehen, und gewährleistet keine Rückerstattung hierfür.

    4.5 Tipalti erstattet den Betrag der Transaktion gemäß Paragraf 4.3 nicht, wenn Tipalti angemessenen Grund hat, Betrug zu vermuten.
  5. Allgemein

    5.1 Wie Kunden Tipalti kontaktieren können
    (a) Wenn der Kunde Tipalti aus irgendeinem Grund kontaktieren möchte, hat der Kunde folgende Möglichkeiten:
    (1) E-Mail an support@tipalti.com; und/oder
    (2) postalisch an unsere Unternehmensadresse Grote Bickersstraat 74-78, 1013 KS, Amsterdam, Niederlande.

    5.2 Wie Tipalti reguliert ist
    (a) Tipalti B.V., Grote Bickersstraat 74-78, 1013 KS, Amsterdam, Niederlande, im Register der Handelskammer (Kamer van Koophandel) eingetragen unter der Nummer 83456902, ist von der Niederländischen Zentralbank (De Nederlandsche Bank) als elektronisches Geldinstitut zugelassen.
  6. Definitionen

    Zusätzlich zu den definierten Begriffen der Vereinbarung werden die folgenden Begriffe für die Zwecke dieses Anhangs definiert:

    Wft“ ist das niederländische Finanzaufsichtsgesetz (Wet op het financieel toezicht).

    BGfo“ ist der niederländische Beschluss zur Aufsicht über Finanzunternehmen, Finanzaufsichtsgesetz (Besluit Gedragstoezicht financiële ondernemingen, Wft).

    Werktag“ bezeichnet Montag bis Freitag mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen und Bankfeiertagen in den Niederlanden.

    BW“ ist das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch (Burgerlijk Wetboek), wie von Zeit zu Zeit geändert oder ersetzt.

    Zahlungsempfängerkonto“ ist eine Art von Konto, die nur Zahlungsempfängern angeboten wird, die kein elektronisches Geld, Zahlungsdienste oder eine andere Art von regulierten Finanzdiensten umfasst. Ein Zahlungsempfängerkonto ermöglicht es Zahlungsempfängern, das Zahlungsempfängerportal für die Auswahl von Zahlungspräferenzen und die Bereitstellung notwendiger Informationen für den Empfang von Zahlungen zu nutzen.