Anhang Dienstleistungen für das Vereinigte Königreich

Zuletzt geändert am: 04 April 2025

Dieser Anhang beschreibt die zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für Kunden gelten, die einen Vertrag mit Tipalti Europe Ltd. eingehen. Im Fall eines Konflikts mit jedwedem anderen Teil der Vereinbarung gilt dieser Anhang.

  1. Berechtigung

    1.1 Eröffnung eines Tipalti-Kontos. Um ein Tipalti-Konto zu eröffnen, benötigt der Kunde die Genehmigung von Tipalti. Tipalti fordert ggf. Informationen über das Unternehmen des Kunden an und nutzt ggf. auch Drittquellen, um Informationen einzuholen.

    1.2 Kriterien für die Nutzung der Dienste. Um die Dienste zu nutzen, hat der Kunde jederzeit folgende Bedingungen einzuhalten: (1) Der Kunde darf die Dienste ausschließlich für Handels-, Geschäfts- oder professionelle Zwecke nutzen, und (2) der Kunde darf weder Mikrounternehmen noch Wohltätigkeitsorganisation oder Verbraucher sein, wenn: „Mikrounternehmen“ ein Unternehmen ist, welches zum Zeitpunkt des Eingehens dieser Vereinbarung ein Unternehmen wie in Artikel 1 und Artikel 2(1) und (3) des Anhangs zur Empfehlung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003 in Bezug auf die Definition von Mikro-, Klein- und mittleren Unternehmen definiert ist; „Wohltätigkeitsorganisation“ bezeichnet eine Körperschaft, deren Jahreseinkommen unter 1 Million £ liegt und ist (A) in England und Wales eine Wohltätigkeitsorganisation wie in Paragraf 1(1) des Wohltätigkeitsgesetzes (Charities Act) 2011 (Bedeutung von „Wohltätigkeit“) definiert; (B) in Schottland eine Wohltätigkeitsorganisation wie in Paragraf 106 des schottischen Wohltätigkeits- und Treuhandinvestitionsgesetzes (Charities and Trustee Investment Act) 2005 (allgemeine Interpretation) definiert; (C) in Nordirland eine Wohltätigkeitsorganisation wie in Paragraf 1(1) des nordirischen Wohltätigkeitsgesetzes 2008 (Bedeutung von „Wohltätigkeit“) definiert; und „Verbraucher“ bezeichnet eine Person, die aus anderen Gründen als Handels-, Geschäfts- oder professionellen Gründen handelt. Falls eine dieser Bedingungen nicht eingehalten wird, muss der Kunde Tipalti umgehend informieren und die Nutzung der Dienste einstellen.
  2. Zahlungen tätigen

    2.1 Elektronische Gelddienstleistungen. Für die Zwecke der Vereinbarung, für welche dieser Anhang gilt, umfasst „Gelddienstleistungen“ auch dem Kunden von Tipalti bereitgestellte elektronische Gelddienstleistungen.

    2.2 Zahlungen mit elektronischem Geld
    (a) Der Kunde kann Gelder auf sein Tipalti-Konto einzahlen, indem er Gelder von einem zuvor von Tipalti genehmigten Bankkonto sendet. Gelder können auch auf ein anderes Tipalti-Konto oder von einem anderen Tipalti-Konto überwiesen werden. Wenn Tipalti Zahlungen für den Kunden erhält, rechnet Tipalti dem Tipalti-Konto elektronisches Geld an, welches dem Kunden dann zur Verfügung steht. Dies sollte am gleichen Werktag erfolgen, an dem Tipalti derartige Zahlungen erhält. Jegliches elektronische Geld auf einem Tipalti-Konto ist keine Einlage, und Tipalti zahlt dem Kunden keinerlei Zinsen für den Saldo eines Tipalti-Kontos.
    (b) Der Betrag an elektronischem Geld, der einem Tipalti-Konto gutgeschrieben wird, entspricht dem Betrag, den Tipalti vom Kunden oder einem anderen Kunden, der elektronisches Geld auf das Tipalti-Konto des Kunden überweist, erhält.
    (c) Unter bestimmten Umständen verweigert Tipalti ggf. die Annahme einer Zahlung auf ein Tipalti-Konto, wenn Tipalti beispielsweise glaubt, dass Tipalti das Geld aufgrund regulatorischer Anforderungen ablehnen muss oder die Quelle der Zahlung nicht den Compliance-Anforderungen von Tipalti entspricht.

    2.3 Zahlungsanweisungen
    (a) Der Kunde kann Zahlungsanweisungen zur Tätigung von Zahlungen bis zur Höhe des verfügbaren Saldos seines Tipalti-Kontos übermitteln, indem er das Zahler-Dashboard nutzt. Durch die Übermittlung der Zahlungsanweisungen bittet der Kunde Tipalti, zunächst elektronisches Geld auf seinem Tipalti-Konto im Wert der Transaktion plus sämtlicher Gebühren einzulösen. Wenn Tipalti den verfügbaren Saldo berechnet, bezieht Tipalti den Betrag jeglicher bereits geplanter aber noch nicht abgeschlossener Transaktionen ein.
    (b) Wenn der Kunde Tipalti Zahlungsanweisungen erteilt, muss der Kunde jegliche für Tipalti zur Durchführung der Zahlung erforderliche Informationen bereitstellen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Zahlungsempfängerinformationen, den Zahlungsbetrag und das Datum, an dem das elektronische Geld eingelöst werden soll, sodass die Zahlung gesendet werden kann.
    (c) Tipalti verlässt sich ggf. auf die vom Kunden oder einem Kunden-Nutzer bereitgestellten Zahlungsanweisungen, und Tipalti ist für die Befolgung von Zahlungsanweisungen nicht haftbar.

    2.4 Abhebung von Geldern. Um Gelder abzuheben, muss der Kunde zunächst sein elektronisches Geld einlösen. Der Kunde kann jederzeit Gelder von seinem Tipalti-Konto abheben, indem er sich selbst als vertrauenswürdigen Begünstigten für eine Zahlung in Bezug auf die relevante Abhebung benennt. Dazu muss er die in Paragraf 2.6 dieses Anhangs bereitgestellten Anweisungen befolgen (als ob der Kunde ein Zahlungsempfänger wäre). Weitere Hilfe für die Abwicklung von Abhebungen über die Zahlungsdienste erhalten Kunden vom Tipalti-Support-Team unter support@tipalti.com.

    2.5 Zahlungsfristen
    (a) Gemäß Paragraf 2.5(c) (1) erhält das Kreditinstitut des Zahlungsempfängers die Zahlung normalerweise bis zum Ende des Werktags, nach dem Tipalti die Zahlungsanweisung erhalten hat, wenn der Kunde einen Zahlungsempfänger im Vereinigten Königreich in Pfund Sterling oder Euro oder im Europäischen Wirtschaftsraum in Euro bezahlt, und (2) Zahlungen in das Vereinigte Königreich in einer anderen Währung als Pfund Sterling oder Euro gehen normalerweise spätestens am Ende des vierten Werktags, nachdem Tipalti die Zahlungsanweisung erhalten hat, ein. Zahlungen in Nicht-EWR-Länder, ausgenommen das Vereinigte Königreich, oder an EWR-Länder in anderen Währungen als Euro dauern normalerweise zwischen 1 und 4 Werktagen.
    (b) Wenn der Kunde eine Zahlung an einen Zahlungsempfänger sendet, der ebenfalls ein Tipalti-Kunde ist, schreibt Tipalti diesem Konto elektronisches Geld gut, sobald Tipalti die Gelder vom Tipalti-Konto des Kunden abgezogen hat. Zahlungsempfänger, die nur ein Zahlungsempfängerkonto haben, erhalten kein elektronisches Geld.
    (c) Tipalti muss Zahlungsanweisungen vor 14.00 Uhr Londoner Zeit an einem Werktag erhalten. Wenn Tipalti die Zahlungsanweisungen nach diesem Zeitpunkt oder an einem Tag erhält, der kein Werktag ist, behandelt Tipalti sie, als wären sie am nächsten Werktag eingegangen. Wenn der Kunde Tipalti bittet, Zahlungen an einem zukünftigen Datum vorzunehmen, behandelt Tipalti die Anweisungen, als wären sie an diesem Datum eingegangen oder am nächsten Werktag, wenn der angegebene Tag kein Werktag ist.

    2.6 Vertrauenswürdiger Begünstigter zu Zwecken einer starken Kundenauthentifizierung.
    (a) Damit sich der Zahlungsempfänger zu einem Zahlungsempfängerkonto anmelden kann, muss der Kunde ihn einladen, dies über einen einzigartigen Link zu tun, den der Kunde an den Zahlungsempfänger sendet. Wenn sich der Zahlungsempfänger über den Link anmeldet und seine Bankkontodaten auf das Zahlungsempfängerportal hochlädt, erkennt der Kunde Folgendes an:
    (1) Beim Hochladen dieser Daten wird der Zahlungsempfänger von Tipalti als ein „vertrauenswürdiger Begünstigter“ zu den Zwecken der Zahlungsanweisungen des Kunden behandelt; und
    (2) mit der Tätigung einer Zahlung für den Kunden an die über den Link hochgeladenen Bankkontodaten wird davon ausgegangen, dass Tipalti nach den Zahlungsanweisungen des Kunden gehandelt hat und keine Haftung gegenüber dem Kunden oder dem beabsichtigten Zahlungsempfänger übernimmt, falls diese Bankkontodaten falsch sein sollten.

    2.7 Abgelehnte oder zurückgesendete Transaktionen.Wenn eine Zahlung vom Zahlungsempfänger oder der Bank oder dem Kreditinstitut des Zahlungsempfängers oder einer Korrespondenzbank oder einem Korrespondenzkreditinstitut abgelehnt oder zurückgesendet wird, werden die Gelder als elektronisches Geld auf das Tipalti-Konto zurückgesendet oder gemäß dem Bestellformular für Zahlungen an Tipalti genutzt. Gelder aus abgelehnten Transaktionen werden von der Tipalti-Bank zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Wechselkurs in die Ausgangswährung umgerechnet, bevor sie als elektronisches Geld zurückgesendet werden.
  3. Verordnungen in Bezug auf Zahlungsdienste

    3.1 Die Bestimmungen von Teil 6 der Verordnungen in Bezug auf Zahlungsdienste einschließlich aber nicht beschränkt auf die folgenden Verordnungen gelten nicht in Bezug auf die Vereinbarung oder den Dienst: Verordnung 43 (vor dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrags für Einzelzahlungen erforderliche Informationen), 44 (nach Einleitung einer Zahlungsanweisung erforderliche Informationen), 45 (nach Erhalt der Zahlungsanweisung erforderliche Informationen), 46 (Informationen für den Zahlungsempfänger nach der Ausführung), 47 (Vermeidung von Mehrfachinformationen), 48 (allgemeine Vorabinformationen für Rahmenverträge), 49 (Informationen während der Vertragslaufzeit), 50 (Änderungen vertraglicher Informationen), 51 (Beendigung eines Rahmenvertrags), 52 (Informationen vor der Ausführung von Einzelzahlungstransaktionen), 53 (Informationen zu Einzelzahlungstransaktionen für den Zahler), 54 (Informationen zu Einzelzahlungstransaktionen für den Zahlungsempfänger), 55 (Bereitstellung von Informationen), 56 (Informationsgebühren), 57 (Währung und Währungsumrechnung), 58 (Informationen zu zusätzlichen Gebühren oder Reduzierungen), 59 (Beweislast für den Zahlungsdienstleister), 60 (Informationsanforderungen für Kontoinformationsdienstleister), 61 (Informationen zu Abhebegebühren an Geldautomaten) und 62 (Bereitstellung einer Informationsbroschüre).

    3.2 Die folgenden Bestimmungen von Teil 7 der Verordnungen in Bezug auf Zahlungsdienste gelten nicht in Verbindung mit der Vereinbarung oder dem Tipalti-Dienst: Verordnung 66(1) (Gebühren), 67(3) und (4) (Widerruf der Zustimmung), 75 (Nachweise zu Authentifizierung und Ausführung), 77 (Haftung des Zahlers oder Zahlungsempfängers für nicht genehmigte Transaktionen), 79 (Rückerstattungen für Lastschriften), 80 (Forderungen zur Rückerstattung von Lastschriften), 83 (Widerruf einer Zahlungsanweisung), 91 (fehlerhafte Ausführung von vom Zahler eingeleiteten Transaktionen), 92 (fehlerhafte Ausführung von vom Zahlungsempfänger eingeleiteten Transaktionen) und 94 (Haftung für Gebühren und Zinsen).

    3.3 Anstelle der in Verordnung 74(1) (Benachrichtigung über nicht genehmigte oder falsch ausgeführte Zahlungstransaktionen) der Verordnungen in Bezug auf Zahlungsdienste festgelegten Frist gilt eine Frist von 30 Werktagen.
  4. Nicht genehmigte Transaktionen

    4.1 Der Kunde ist für alle mit den Anmeldedaten des Kunden genehmigten Transaktionen verantwortlich und sollte seinen Transaktionsverlauf regelmäßig überprüfen und Tipalti alle nicht genehmigten Transaktionen melden.

    4.2 Tipalti behandelt alle mit den Anmeldedaten des Kunden vorgenommenen Transaktionen als mit der Zustimmung des Kunden autorisiert gemäß Verordnung 67(1) und (2) (Zustimmung und Widerruf der Zustimmung) der Verordnungen in Bezug auf Zahlungsdienste, es sei denn, der Kunde hat um Sperrung oder Entfernung der Genehmigung eines Kunden-Nutzers gebeten oder Tipalti zuvor informiert, dass die Sicherheit der zur Genehmigung der Transaktion genutzten Anmeldedaten verletzt wurde (jeweils eine „nicht genehmigte Transaktion“).

    4.3 Wenn eine Transaktion nach Paragraf 4.2 als nicht genehmigt gilt, erstattet Tipalti den Betrag der Transaktion an das Tipalti-Konto zurück, vorausgesetzt, (1) der Kunde kann ausreichend beweisen, dass die Zahlung nicht genehmigt war; und (2) der Kunde informiert Tipalti innerhalb der in Paragraf 3.3 angegebenen Frist über die nicht genehmigte Transaktion.

    4.4 Tipalti übernimmt keine weitere Haftung für nicht genehmigte Transaktionen gegenüber dem Kunden. Tipalti ist ebenfalls nicht für nicht genehmigte Transaktionen verantwortlich, die auf betrügerische Aktivitäten des Kunden zurückgehen, und gewährleistet keine Rückerstattung hierfür.
  5. Rechte von Dritten

    5.1 Diese Vereinbarung verleiht allen Personen, die nicht Teil der Vereinbarung sind, keinerlei Recht oder Anspruch nach dem Vertragsgesetz (Rechte von Dritten) 1999 (Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999).
  6. Allgemein

    6.1 Wie Kunden Tipalti kontaktieren können
    (a) Wenn der Kunde Tipalti aus irgendeinem Grund kontaktieren möchte, hat der Kunde folgende Möglichkeiten:
    (1) E-Mail an support@tipalti.com; und/oder
    (2) postalisch an unseren Unternehmenssitz 2nd Floor, St Martins Court, 10 Paternoster Row, London, EC4 7HP, Vereinigtes Königreich.

    6.2 Beschwerden
    (a) Wenn der Kunde mit der Entscheidung, die Tipalti in Bezug auf die Beschwerde des Kunden trifft, nicht einverstanden ist, kann der Kunde die Angelegenheit ggf. kostenlos an die für Finanzangelegenheiten zuständige Schlichtungsstelle (Financial Ombudsman Service) weiterleiten. Die für Finanzangelegenheiten zuständige Schlichtungsstelle ist eine Möglichkeit, Streitfälle zu lösen, wenn der Kunde mit etwas, das Tipalti getan hat, unzufrieden ist. Details sind auf Anfrage bei Tipalti erhältlich, oder der Kunde kann weitere Informationen unter www.financial-ombudsman.org.uk finden.

    6.3 Wie Tipalti reguliert ist
    (a) Tipalti Europe Ltd, 2nd Floor, St Martins Court, 10 Paternoster Row, London, EC4 7HP, Vereinigtes Königreich. In England und Wales registriert unter der Nummer 12471817. Tipalti Europe Ltd ist von der britischen Finanzaufsichtsbehörde als elektronisches Geldinstitut gemäß den Verordnungen in Bezug auf elektronische Geldinstitute 2011 zugelassen. Unsere FRN (Firmenreferenznummer) lautet 942778.
  7. Definitionen
    Zusätzlich zu den definierten Begriffen der Vereinbarung werden die folgenden Begriffe für die Zwecke dieses Anhangs definiert:

    Werktag“ bezeichnet Montag bis Freitag mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen und Bankfeiertagen in England.

    Verordnungen in Bezug auf Zahlungsdienste“ sind die Verordnungen in Bezug auf Zahlungsdienste 2017 (S.I. 2017/752) wie von Zeit zu Zeit geändert oder ersetzt.

    Zahlungsempfängerkonto“ ist eine Art von Konto, die nur Zahlungsempfängern angeboten wird, die kein elektronisches Geld, Zahlungsdienste oder eine andere Art von regulierten Finanzdiensten umfasst. Ein Zahlungsempfängerkonto ermöglicht es Zahlungsempfängern, das Zahlungsempfängerportal für die Auswahl von Zahlungspräferenzen und die Bereitstellung notwendiger Informationen für den Empfang von Zahlungen zu nutzen.