Tipalti-Dienstleistungsvertrag
Zuletzt geändert am: 29. Mai 2024
Diese Tipalti-Dienstleistungsvereinbarung einschließlich aller Anhänge, Bestellformulare und anderer geltender Vereinbarungen, einsehbar auf www.tipalti.com/legal, bildet die Vereinbarung („Vereinbarung“) zwischen Tipalti und seinem Kunden („Kunde“) und regelt die Nutzung der Tipalti-Dienste durch den Kunden. Tipalti kann diese Vereinbarung jederzeit durch Veröffentlichung einer überarbeiteten Fassung auf der Tipalti-Website ändern. Die überarbeitete Fassung tritt zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung durch Tipalti in Kraft. Enthält die überarbeitete Fassung eine wesentliche Änderung, so informiert Tipalti die Kunden außerdem 30 Kalendertage im Voraus darüber. Hierin sind alle wesentlichen Begriffe definiert. Die Parteien kommen hiermit folgendermaßen überein:
- Wie diese Vereinbarung gilt
Diese Vereinbarung regelt die Nutzung von und den Zugang zu allen von Tipalti bereitgestellten Diensten durch den Kunden. Abhängig von dem Tipalti-Unternehmen, das die Dienste bereitstellt, und der Art der bereitgestellten Dienste gelten ggf. auch zusätzliche Bedingungen in einem Anhang.
Wenn der Kunde einen Vertrag mit Tipalti Europe Ltd eingeht, gilt der Anhang mit dem Titel „Anhang Dienstleistungen Vereinigtes Königreich“.
Wenn der Kunde einen Vertrag mit Tipalti, Inc. bzw. Tipalti Payments, Inc. eingeht, gilt der Anhang mit dem Titel „Anhang Standarddienste“.
Wenn der Kunde einen Vertrag mit Tipalti B.V. eingeht, gilt der Anhang mit dem Titel „Anhang Dienstleistungen EWR“.
Wenn ein Kunde oder Kunden-Nutzer einen mit einer oder mehreren produktspezifischen Anhängen, einsehbar auf www.tipalti.com/legal, verbundenen Dienst nutzt, gelten alle jeweiligen Anhänge.
- Dienste
2.1 Bereitstellung. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung gewährt Tipalti dem Kunden ein begrenztes, widerrufbares, nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungs- und Zugriffsrecht. Dieses Recht gilt während der Laufzeit, die auf dem Bestellformular angegebenen oder anderweitig für die Nutzung innerhalb des Dienstes spezifisch freigegebenen Dienste, und zwar nur zu den unternehmensinternen Zwecken des Kunden. Der Erwerb der Dienste durch den Kunden ist nicht durch die zukünftige Bereitstellung oder Aufrechterhaltung einer Funktionalität oder von Funktionen der Dienste bedingt oder abhängig von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Kommentaren, die Tipalti bezüglich der Funktionalität oder der Funktionen der Dienste in der Zukunft abgibt.
2.2 Nutzungsbeschränkungen. Der Kunde darf weder selbst noch über eine andere Person: (1) irgendwelche Teile der Dienste oder Tipalti-Inhalte, außer wie von Tipalti schriftlich gestattet, kopieren, modifizieren, übersetzen, rückentwickeln, dekompilieren, auseinandernehmen, öffentlich darstellen, reproduzieren, zur Erstellung abgeleiteter Werke nutzen, aufführen, verteilen oder anderweitig auf irgendeine Weise nutzen; (2) in Verbindung mit diesen Diensten Viren, Würmer, Trojaner, Zeitbomben, Web-Bugs, Spyware oder andere Computercodes, Dateien oder Programme, die die Funktion von Hardware oder Software beschädigen oder missbrauchen könnten oder sollen, oder andere tatsächlich oder potenziell schädliche, disruptive oder invasive Codes oder Komponenten übermitteln oder anderweitig verfügbar machen; (3) zum Zweck von Performancetests oder vergleichenden Studien auf den Dienst zugreifen; (4) die Integrität der Performance irgendwelcher Dienste stören oder unterbrechen oder (5) jegliche Nutzung bzw. jeglichen Zugriff auf die Dienste verkaufen, lizenzieren oder zu kommerziellen Zwecken nutzen.
2.3 Nicht-Tipalti-Produkte und -Dienste. Drittparteien können Produkte oder Dienste bereitstellen, einschließlich z. B. Softwareanwendungen, die mit einem Dienst zusammenarbeiten, oder Implementierung oder andere beratende Dienstleistungen. Der Erwerb solcher Produkte oder Dienste durch den Kunden oder der Austausch von Daten zwischen dem Kunden und einem Drittparteianbieter erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und der betreffenden Drittpartei. Tipalti ist nicht verantwortlich für und gewährt keinerlei Haftung in Bezug auf Anwendungen, Produkte oder Dienste von Drittanbietern oder deren Sicherheit, Funktionalität oder Verfügbarkeit, ob diese von Tipalti als „zertifiziert“ angegeben sind oder nicht. Zwischen Tipalti und dem Kunden ist der Kunde verantwortlich für sämtliche Handlungen und Unterlassungen solcher Drittparteien, für die Erfüllung oder Nichterfüllung des Drittparteiprodukts in Bezug auf den Dienst und für die Auswirkungen, die es ggf. auf die Systeme von Tipalti oder auf die Dienste hat.
2.4 Integrationen. Die Dienste enthalten ggf. Funktionen, die für die Zusammenarbeit mit Drittpartei-Softwareanwendungen konzipiert sind. Tipalti kann die fortgesetzte Verfügbarkeit solcher Funktionen der Dienste nicht garantieren und beendet die Bereitstellung ggf., ohne dass der Kunde dadurch Anrecht auf irgendeine Rückerstattung, Gutschrift oder andere Kompensation hat, einschließlich aber nicht beschränkt auf den Fall, dass der Anbieter einer Drittparteianwendung die Anwendung nicht mehr für die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Funktionen der Dienste auf eine für Tipalti akzeptable Art bereitstellt. Wenn der Kunde eine Integration mit Drittparteianwendungen erlaubt, gewährt der Kunde Tipalti Zugriff auf alle Informationen, die durch die Integration verfügbar werden. - Zugriff
3.1 Konten und Nutzer. Tipalti stellt dem Kunden Anmeldedaten für den Zugriff auf die Dienste zur Verfügung. Der Kunde gewährt Kunden-Nutzern ggf. ausschließlich für unternehmensinterne Zwecke des Kunden Zugriff auf die Dienste. Außer von Tipalti anderweitig gestattet, darf der Kunde die Anzahl der Kunden-Nutzer, die er mit dem entsprechenden Bestellformular gekauft hat, nicht überschreiten. Jeder Kunden-Nutzer muss eigene Anmeldedaten besitzen, und Kunde und Kunden-Nutzer teilen Anmeldedaten nicht mit anderen Personen oder Drittparteien. Der Kunde informiert Tipalti, falls (1) Kunden-Nutzer nicht mehr zur Nutzung der Dienste berechtigt sind, sodass Tipalti ihre Anmeldedaten stornieren kann, und (2) falls Kunden-Nutzer glauben, dass die Sicherheit ihrer Anmeldedaten verletzt wurde. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die Nutzung seiner Anmeldedaten, die Einhaltung dieser Vereinbarung durch seine Kunden-Nutzer und für alle an den Dienst übermittelten Daten. Der Kunde hält sich bei seiner Nutzung der Dienste an die Richtlinie zur Compliance und akzeptablen Nutzung, einsehbar auf www.tipalti.com/legal, und sorgt dafür, dass Kunden-Nutzer dies ebenfalls tun.
3.2 Überschreitungen. Wenn der Kunde die Anzahl der mit dem entsprechenden Bestellformular gekauften Kunden-Nutzer überschreitet, zahlt der Kunde für jeden zusätzlichen Kunden-Nutzer (1) nach der Benachrichtigung durch Tipalti alle vorangegangenen, noch nicht in Rechnung gestellten Gebühren und (2) die entsprechenden Gebühren für den Rest der zu dem Zeitpunkt geltenden Laufzeit in Übereinstimmung mit der für den Kunden eingerichteten Zahlungshäufigkeit. Tipalti stellt ggf. weitere Bestellformulare ausschließlich zu Dokumentationszwecken zur Verfügung. Ein Nicht-Ausfüllen der zusätzlichen Bestellformulare entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht für die zusätzlichen Kunden-Nutzer.
3.3 Go-live-Datum. Gemäß dieser Vereinbarung stellt Tipalti dem Kunden die entsprechenden Zahlungsdienste beginnend am Go-live-Datum zur Verfügung. Tipalti kann das Go-live-Datum ändern, indem es den Kunden unverzüglich informiert, wenn (1) das erste Compliance-Onboarding des Kunden nicht vollständig ist; (2) Tipalti entscheidet, dass die technische Integration mit den Systemen des Kunden nicht vollständig ist oder (3) Tipalti entscheidet, dass ohne die Verschiebung eine Partei Sicherheits-, Finanz- oder Reputationsrisiken ausgesetzt wäre.
- Zahlung und Transaktionen
4.1 Tipalti-Konto. Der Kunde tätigt die notwendigen Zahlungen auf sein Tipalti-Konto, um alle Verbindlichkeiten gegenüber Tipalti in Verbindung mit den Zahlungsanweisungen und der Nutzung der Dienste zu erledigen. Wenn ein Kunde oder Kundenpartner einen unzureichenden Betrag auf seinem Tipalti-Konto hat, überweist der Kunde weitere Zahlungen auf sein Tipalti-Konto, und Tipalti kann diese Beträge von Tipalti-Konten, die dem Kunden gehören oder von ihm kontrolliert werden, gegenrechnen.
4.2 Zahlungsmethoden. (a) Abhängig von den dem Kunden zur Verfügung stehenden Diensten darf der Kunde ggf. die bevorzugte Zahlungsmethode für eine Transaktion spezifizieren. Tipalti kann die dem Kunden oder Zahlungsempfängern zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden ändern oder einschränken und die zur Ausführung einer Transaktion verwendete Zahlungsmethode auswählen. Wenn Tipalti die bevorzugte Zahlungsmethode des Kunden einseitig ändert, stellt Tipalti die für die bevorzugte Zahlungsmethode für diese Transaktion geltende Transaktionsgebühr in Rechnung. (b) Wenn Tipalti entscheidet, dass ein Zahlungsempfänger Kartenzahlungen akzeptiert, berechtigt der Kunde Tipalti hiermit, und kann Tipalti hiermit Transaktionen des Kunden im Auftrag des Kunden über die Zahlungsmethode Kartenzahlung abwickeln. Hierzu kann Tipalti Drittparteianbieter engagieren. Der Kunde erkennt an, dass Tipalti für keinerlei dem Zahlungsempfänger in Verbindung mit seiner Akzeptanz von Kartenzahlungen als Zahlungsmethode entstehende Kosten verantwortlich ist. Tipalti darf entscheiden, auf welche Art Kartenzahlungen dem Zahlungsempfänger bereitgestellt bzw. übermittelt werden, und ob Kartenzahlung als Zahlungsmethode für Zahlungsempfänger beibehalten wird. Der Kunde behält die alleinige Verantwortung für einem Zahlungsempfänger geschuldete Zahlungen, und Tipalti übernimmt gegenüber dem Kunden keinerlei Verantwortung oder Haftung in Bezug auf die Akzeptanz oder Verarbeitung von Kartenzahlungen durch einen Zahlungsempfänger. Wenn eine Kartenzahlung gemäß diesem Paragrafen abgelehnt, zurückgesendet oder zurückgewiesen wird, darf Tipalti die Kartenzahlung erneut versuchen, die Zahlung mit einer unterschiedlichen Zahlungsmethode versuchen oder den Betrag abzüglich sämtlicher Tipalti vom Kunden geschuldeter Transaktionsgebühren an den Kunden zurückerstatten. Der Kunde erkennt an, dass die in diesem Paragrafen 4.2(b) beschriebene Kartenzahlung nicht der Tipalti-Kartendienst ist, den der Kunde separat über seinen Tipalti-Vertreter oder über den Dienst selbst nutzen kann.
4.3 Abwicklung von Transaktionen. Um eine Zahlung möglich zu machen, muss der Kunde Zahlungsanweisungen und die entsprechenden Beträge übermitteln. Tipalti ist nicht verpflichtet, Zahlungen an Zahlungsempfänger vorzunehmen, bevor Tipalti die Zahlungsbeträge und dazugehörigen Transaktionsgebühren erhalten hat. Tipalti ist für keinerlei Einbehaltungen, Sperrungen oder anderen Verzögerungen oder Fehler verantwortlich, die von der Bank, dem Zahlungsdienstleister oder dem Kreditinstitut des Zahlungsempfängers oder eines Vermittlers verursacht werden.
4.4 Stornierung. Sobald der Kunde Zahlungsanweisungen bestätigt hat, kann er sie nicht mehr stornieren. Wenn der Kunde Tipalti bittet, die Zahlungsanweisungen zu stornieren, unternimmt Tipalti ggf. Anstrengungen, um die Transaktion zu stoppen oder den Betrag zurückzuholen, ist aber nicht verantwortlich, wenn dies nicht möglich ist.
4.5 Weigerung. Tipalti ist nicht verpflichtet, Transaktionen zu veranlassen oder abzuwickeln, wenn Tipalti entscheidet, dass: (1) es über falsche oder unvollständige Zahlungsanweisungen oder Zahlungsempfängerinformationen verfügt; (2) Transaktionen das Transaktionslimit überschreiten oder (3) die Transaktion verdächtig oder als Verstoß gegen diese Vereinbarung oder geltende Gesetze erscheint. - Zahlungsempfänger.
5.1 Zugriff für Zahlungsempfänger. Tipalti stellt allen Zahlungsempfängern ein kostenloses Konto zur Verfügung, über welches sie auf das Zahlungsempfängerportal zugreifen können. Der Kunde darf das Zahlungsempfängerportal auf der Kundenwebsite integrieren, damit Zahlungsempfänger Zahlungsempfängerinformationen übermitteln können.
5.2 Zahlungsempfängerinformationen. Zwischen Tipalti und dem Kunden gehören alle im Auftrag des Kunden erfassten Zahlungsempfängerinformationen dem Kunden. Der Kunde hat ggf. von Tipalti benötigte Informationen bereitzustellen, zu korrigieren und zu vervollständigen oder Zahlungsempfänger dazu aufzufordern und Tipalti unverzüglich über falsche Zahlungsempfängerinformationen, falsche Zahlungsanweisungen oder andere falsche Angaben zu informieren, die Tipalti bereitgestellt wurden. Der Kunde ist für jegliche Haftung aufgrund falscher oder unvollständiger Zahlungsempfängerinformationen und andere falsche oder unvollständige Angaben verantwortlich, die Tipalti bereitgestellt wurden. Ohne die Verantwortung des Kunden einzuschränken, darf Tipalti Zahlungsempfängerinformationen direkt von oder mit dem Zahlungsempfänger erfassen oder bestätigen.
5.3 Nutzung von Zahlungsempfängerinformationen. Außer wie anderweitig in dieser Vereinbarung angegeben, nutzt Tipalti die Zahlungsempfängerinformationen des Kunden ausschließlich zur Bereitstellung und Verbesserung der Dienste, zur Einhaltung der geltenden Gesetze und zur Ausführung der Compliance-Programme von Tipalti. Tipalti sendet ggf. E-Mails oder andere Kommunikation an Zahlungsempfänger im Auftrag des Kunden zur Bereitstellung der Dienste oder falls gemäß geltenden Gesetzen erforderlich in eigenem Namen. Die Anmeldeinformationen gehören sowohl dem Kunden als auch Tipalti, und Tipalti nutzt Anmeldeinformationen gemäß dieser Vereinbarung und gemäß der Datenschutzrichtlinie von Tipalti, einsehbar auf tipalti.com/privacy. - Gebühren
6.1 Gebühren. Der Kunde hat Tipalti wie auf einem Bestellformular angegeben oder anderweitig zwischen den Parteien vereinbart Gebühren zu zahlen. Gezahlte Gebühren können nicht rückerstattet werden. Tipalti kann Gebühren ändern, indem es den Kunden 30 Tage vorher darüber informiert. Bei jeder Verlängerung erhöhen sich die Gebühren automatisch um (1) fünf Prozent oder (2) den CPI-U, je nachdem, welcher Wert größer ist, außer Tipalti gibt mindestens 30 Tage vor der jeweiligen Verlängerungsfrist andere Preise bekannt. Aus operativen Gründen aktiviert Tipalti die automatische Erhöhung ggf. nach dem Verlängerungsdatum oder zum nächsten Rechnungsdatum für diese Gebühren. Außer ausdrücklich auf dem entsprechenden Bestellformular angegeben, richten sich Verlängerungen von Aktions- oder einmaligen Rabatten nach der jeweiligen Preisliste von Tipalti, die zum Zeitpunkt der Verlängerung gültig ist. Keinesfalls sind die Abonnementgebühren für den Verlängerungszeitraum niedriger als die Abonnementgebühren für die vorherige Laufzeit. Der Kunde autorisiert Tipalti hiermit, alle geltenden Gebühren dem Tipalti-Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühren in Rechnung zu stellen. Der Kunde erkennt an, dass der Einzug der Gebühren auf diese Weise ggf. die für Zahlungen an Zahlungsempfänger zur Verfügung stehenden Beträge beeinträchtigt.
6.2 Verspätete Zahlung von Gebühren. Wenn der Kunde Tipalti nicht alle nach dieser Vereinbarung geschuldeten Gebühren und anderen Beträge innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Fälligkeitsdatum zahlt, darf Tipalti dem Kunden für den Zeitraum, über den der Betrag und alle aufgelaufenen Zinsen geschuldet werden, Zinsen berechnen in Höhe von: (1) einem Prozent pro Monat oder (2) dem nach geltenden Gesetzen zulässigen Höchstbetrag, je nachdem, was niedriger ist.
6.3 Steuern. Der Kunde hat alle aufgrund dieser Vereinbarung erhobenen oder auferlegten geltenden Steuern, Mehrwertsteuern, Umlagen, Auflagen, Zölle, Gebühren, Abzüge, Einbehaltungen oder anderen staatlichen Gebühren zu zahlen, mit Ausnahme der auf dem Einkommen von Tipalti basierenden Steuern.
6.4 Zahlungsempfänger- und Kundenbankgebühren. Alle von der Zahlungsempfängerbank und von den von der Zahlungsempfängerbank genutzten zwischengeschalteten Banken in Rechnung gestellten Gebühren und Auslagen obliegen ggf. dem Kunden oder dem Zahlungsempfänger und nicht Tipalti. Dem Kunden von seiner Bank oder anderen Drittparteien, die dem Kunden Dienste bereitstellen, in Rechnung gestellte Gebühren obliegen dem Kunden.
6.5 Währungsumrechnungen. Wenn der Kunde eine Währungsumrechnung verlangt, ist im Wechselkurs eine Währungsumrechnungsgebühr (Aufschlag) enthalten. Wechselkurse können fluktuieren und werden von der Tipalti-Bank zu dem Zeitpunkt ihrer Verarbeitung der Umrechnung festgelegt. Wenn eine Währungsumrechnung in den Zahlungsanweisungen enthalten ist, schätzt Tipalti den Wechselkurs. Wenn die Schätzung niedriger ausfällt als der tatsächliche Wechselkurs zum Zeitpunkt der Zahlung, hat der Kunde das Defizit zu zahlen. Wenn die Schätzung höher ausfällt, verbleiben Überschüsse auf dem Tipalti-Konto.
6.6 Abwicklung von Transaktionsgebühren. Wenn als Bestandteil der dem Kunden bereitgestellten Dienste eine Transaktion oder Gebühr von einem Währungskonto bezahlt wird, das in einer anderen Währung geführt wird als der auf dem Bestellformular des Kunden angegebenen Währung (ein „Fremdwährungskonto“), wird zum Zeitpunkt der Zahlung die Gebühr ggf. unter Nutzung des aktuellen Wechselkurses von der Währung auf dem Bestellformular in die Währung des Fremdwährungskontos umgerechnet. Anhaltende Fluktuation der Wechselkurse bedeutet, dass die von dem betreffenden Fremdwährungskonto gezahlten Gebühren entsprechend variieren können. Die spezifischen Wechselkurse, die für die Umrechnung von Gebühren in die Währung des relevanten Fremdwährungskontos genutzt werden, können in den Tipalti-Diensten eingesehen werden. Wenn Tipalti keine Gebühren von dem Fremdwährungskonto einziehen kann, werden Gebühren daraufhin ggf. von irgendeinem anderen Tipalti-Konto eingezogen oder separat in Rechnung gestellt. - Vertrauliche Daten.
7.1 Verpflichtungen. Jede Partei erkennt an, dass sie während dieser Vereinbarung ggf. direkt oder indirekt vertrauliche Daten (wie unten definiert) gegenüber der anderen Partei offenlegt. Alle derartigen hierunter offengelegten vertraulichen Informationen bleiben das alleinige Eigentum der offenlegenden Partei (oder anderen Drittpartei) und die empfangende Partei erhält keinerlei Interessen oder Rechte in Bezug darauf, außer wie hierin festgelegt. Jede empfangende Partei (1) hat die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit dem gleichen Maß an Sorgfalt und Sicherheit zu behandeln wie ihre eigenen vertraulichen Informationen, aber keinesfalls mit einem weniger als angemessenen Maß an Sorgfalt; (2) darf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei keiner Drittpartei gegenüber offenlegen, außer seinen eigenen Direktoren, Mitarbeitenden, Auftragnehmenden und Rechts- oder Finanzberatern oder denen seiner Partner gegenüber, die die Informationen zu den Zwecken dieser Vereinbarung kennen müssen und zugestimmt haben oder anderweitig an Geheimhaltungspflichten gebunden sind, die mindestens so restriktiv sind wie die hierin festgelegten und (3) darf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei für keinerlei Zweck außerhalb des Umfangs dieser Vereinbarung nutzen.
7.2 Offenlegungen. Ungeachtet des zuvor Genannten darf eine empfangende Partei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei teilen: (1) mit einer Drittpartei mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei oder (2) soweit Offenlegung nach den geltenden Gesetzen, einer Vorladung oder Forderung einer staatlichen Behörde notwendig ist. Die empfangende Partei hat die offenlegende Partei vor dieser Offenlegung unverzüglich schriftlich (soweit laut Gesetz erforderlich) über diese rechtliche Notwendigkeit zu informieren.
7.3 „Vertrauliche Daten“ bezeichnet alle firmeneigenen, geheimen oder anderen Daten in Bezug auf die offenlegende Partei, ihre Partner oder die Abläufe, Mitarbeitenden, Produkte oder Dienste, Klienten, Kunden oder potenziellen Kunden der offenlegenden Partei oder ihrer Partner, die eine vernünftige Person nach ihrer Art oder den Umständen der Offenlegung als vertraulich ansehen würde. Vertrauliche Daten umfassen unter anderem Lieferantenlisten, Kundenlisten, Bank- oder andere Kontodaten, Preisinformationen, Computerzugangscodes, Anmeldedaten, Anleitungs- bzw. Verfahrenshandbücher, Tipalti-Inhalte und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung. Informationen werden nicht als vertrauliche Daten angesehen, sofern diese Informationen: (1) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt ihres Erhalts bereits ohne Einschränkungen bekannt sind; (2) später durch eine unabhängige Drittpartei ohne Einschränkungen und ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt werden (3) oder ohne eine unrechtmäßige Handlung der empfangenden Partei öffentlich verfügbar werden oder (4) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden ohne Bezug auf irgendwelche vertraulichen Informationen der anderen. Die Bedingungen dieser Vereinbarung gelten als vertrauliche Daten der Parteien.
7.4 Dauer der Vertraulichkeit. Die Verpflichtung zum Schutz der vertraulichen Informationen der anderen Partei überdauert die Beendigung und erlischt sieben Jahre nach dem Datum der Beendigung dieser Vereinbarung. Ausnahme: Alle Verpflichtungen in Bezug auf vertrauliche Daten, die ein Handelsgeheimnis darstellen, bleiben bestehen, bis die Informationen nach geltenden Gesetzen kein Handelsgeheimnis mehr darstellen.
7.5 Gestattete Nutzungen. Ungeachtet anderslautender Vorschriften hierin (1) gestattet der Kunde Tipalti, Kundendaten, vertrauliche Daten des Kunden und Daten in Bezug auf die Nutzung der Dienste für folgende Zwecke zu erfassen, zu speichern und zu nutzen: (A) um die Dienste bereitzustellen oder zu verbessern, (B) um die Compliance-Programme von Tipalti auszuführen, (C) für jeden nach geltenden Gesetzen erforderlichen Zweck und (D) um sie gegenüber Tipalti-Partnern, Tipalti-Bank(en) und anderen Auftragnehmenden von Tipalti für die gleichen Zwecke offenzulegen. (2) Außer laut geltenden Gesetzen verboten, darf Tipalti aggregierte oder anonymisierte Kundendaten und Daten generieren, nutzen und offenlegen, die sich auf die Nutzung der Dienste zu den geschäftlichen Zwecken von Tipalti beziehen, einschließlich Forschung, Entwicklung und Verbesserung zukünftiger Produkte und Dienste, z. B., Datenprodukte oder aggregierte Insights für Kunden oder Drittparteien.
7.6 Aufzeichnungen. Tipalti erfasst, speichert und nutzt Aufzeichnungen zum Zweck der Bereitstellung der Zahlungsdienste und in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen und stellt dem Kunden die Aufzeichnungen über das Zahler-Dashboard zur Verfügung. „Aufzeichnung“ bezeichnet die Aufzeichnung einer Transaktion, ob erfolgreich oder abgelehnt, einschließlich aber nicht beschränkt auf vorhandene Beträge, Kundeninformationen, Zahlungsempfängerinformationen, Zahlungsanweisungen und andere Transaktionsinformationen. - Laufzeit und Beendigung.
8.1 Laufzeit. Wie im Bestellformular angegeben, tritt diese Vereinbarung zum Datum des Inkrafttretens in Kraft, bleibt während der im Bestellformular angegebenen Anfangslaufzeit (die „Anfangslaufzeit“) in Kraft und verlängert sich automatisch um zusätzliche und fortlaufende Laufzeiten (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“). Wenn die Länge der Verlängerungslaufzeit auf dem Bestellformular nicht spezifiziert ist, beträgt jede Verlängerungslaufzeit 12 Monate. Die Anfangslaufzeit und ggf. jede Verlängerungslaufzeit werden hierin als die „Laufzeit“ bezeichnet.
8.2 Beendigung. Jede Partei kann diese Vereinbarung zum Ende einer Laufzeit beenden, in dem sie der anderen Partei mindestens 30 Tage vor dem Ende dieser Laufzeit ihre Kündigungsabsicht schriftlich mitteilt.
8.3 Beendigung aus wichtigem Grund. Jede der Parteien kann die Weiterführung dieser Vereinbarung aussetzen oder beenden, wenn die andere Partei erheblich gegen diese Vereinbarung verstößt und der Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach der schriftlichen Benachrichtigung über den Verstoß behoben ist. Jede der Parteien kann diese Vereinbarung unverzüglich beenden, wenn die andere Partei aufgelöst oder liquidiert wird, insolvent ist oder fällige Schulden nicht mehr bezahlen kann oder nicht mehr zahlt oder eine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt. Tipalti kann unverzüglich die Weiterführung dieser Vereinbarung aussetzen oder beenden, falls der Kunde die kontinuierlichen Compliance-Prüfungen von Tipalti nicht besteht oder Tipalti nach seinem alleinigen Ermessen entscheidet, dass die Nutzung der Dienste durch den Kunden übermäßige regulatorische, Sicherheits-, Finanz- oder Reputationsrisiken erzeugt.
8.4 Keine Einschränkung von Rechtsmitteln. Wenn eine Partei von ihrem Recht auf Beendigung aufgrund eines erheblichen Verstoßes Gebrauch macht, werden die Rechte dieser Partei auf andere in Verbindung mit dem erheblichen Verstoß verfügbare Rechtsmittel nicht eingeschränkt oder verringert.
8.5 Wirksamkeit der Beendigung. Im Fall einer Beendigung dieser Vereinbarung enden automatisch alle hierunter gewährten Rechte zur Nutzung der Dienste. Der Kunde hat alle Tipalti für die aktuelle Laufzeit geschuldeten Beträge zu zahlen, und zwar nicht später als 30 Kalendertage nach dem Datum der Beendigung oder dem Datum der Fälligkeit der Gebühren, je nachdem, welches Datum das frühere ist. Während der Laufzeit kann der Kunde eine Kopie seiner Transaktionsdaten direkt von den Diensten herunterladen und ggf. Tipalti um seine angemessene Unterstützung bei diesem Vorgang auf Kosten des Kunden bitten. - Haftungen
9.1 Allgemeine Haftungen. Jede Partei garantiert und sichert ab dem Datum des Inkrafttretens zu, dass: (1) sie vollumfänglich unternehmerisch berechtigt, bevollmächtigt und autorisiert ist, diese Vereinbarung einzugehen; (2) die Umsetzung dieser Vereinbarung und die Ausführung ihrer Verpflichtungen nach dieser Vereinbarung keinerlei andere Vereinbarung, an der sie beteiligt ist, verletzt und (3) die Person, die im Auftrag einer Partei diese Vereinbarung eingeht, befugt ist, diese Partei an diese Vereinbarung und deren Umsetzung zu binden. Tipalti garantiert und sichert nach bestem Wissen von Tipalti zu, dass die Dienste ab dem Datum des Inkrafttretens nicht Gegenstand irgendwelcher Beschwerden in Bezug auf Verletzung geistigen Eigentums einer Drittpartei sind.
9.2 Kundenhaftungen. Der Kunde garantiert und sichert zu, dass: (1) er die Dienste ausschließlich für seine unternehmensinternen Zwecke und nicht für persönliche, familiäre oder Haushaltszwecke nutzt; (2) er über vollumfängliche und exklusive Rechte, Anrechte und Interessen bezüglich der vorhandenen Beträge verfügt; (3) er alle sich ergebenden Streitfälle oder Beschwerden direkt mit dem jeweiligen Auftragnehmenden löst; (4) seine Nutzung der Dienste dieser Vereinbarung und den geltenden Gesetzen entspricht und entsprechen wird. Der Kunde hat Tipalti umgehend zu informieren, falls er in irgendeiner Gerichtsbarkeit, in der er Transaktionen vornimmt, Bank-, Geldübermittlungs- oder Zahlungsdienstegesetzen unterliegt oder von staatlichen Behörden oder Regulierungsbehörden in Bezug auf seine Bewegungen von Geldbeträgen kontaktiert wurde.
9.3 Richtigkeit der Informationen. Der Kunde garantiert und sichert zu, dass alle Formulare, Due-Diligence-Fragebögen und Korrespondenz, die der Kunde in Verbindung mit dieser Vereinbarung oder der Nutzung der Dienste bereitstellt, einschließlich aber nicht beschränkt auf die KYC-Datenerfassungsformulare von Tipalti plus Aktualisierungen des zuvor Genannten richtig und vollständig sind. Der Kunde informiert Tipalti unverzüglich schriftlich über sämtliche Änderungen der Tipalti bereitgestellten Informationen einschließlich des KYC-Datenerfassungsformulars von Tipalti.
9.4 Haftungsausschluss. TIPALTI GIBT WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN IN BEZUG AUF DIE DIENSTE NACH DIESER VEREINBARUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF IRGENDEINE HAFTUNG BEZÜGLICH TITEL, MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER SICH ANDERWEITIG AUS GESCHÄFTSABLAUF ODER HANDELSGEBRAUCH ERGEBEND. OHNE BESCHRÄNKUNG GIBT TIPALTI KEINE GARANTIE, DASS DIE NUTZUNG DER DIENSTE ZU IRGENDEINER VERBESSERUNG DES GESCHÄFTS DES KUNDEN ODER SEINER BEZIEHUNG ZU AUFTRAGNEHMENDEN FÜHREN WIRD. DIE STEUERLICHEN UND REGULATORISCHEN FUNKTIONEN VON TIPALTI WERDEN DEM KUNDEN AUSSCHLIESSLICH ALS ZUSATZLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND SIND NICHT ALS STEUER- ODER RECHTSBERATUNG GEDACHT. UM EINE SOLCHE BERATUNG ZU ERHALTEN, MUSS SICH DER KUNDE GGF. AN EINEN BUCHHALTER ODER ANWALT WENDEN. BEI DER BEREITSTELLUNG DER STEUER-COMPLIANCE-DIENSTE AGIERT TIPALTI NICHT ALS ABZUGSVERPFLICHTETER IM AUFTRAG DES KUNDEN. KEINE AUF DER TIPALTI-WEBSITE GEGEBENE GARANTIE, KEIN TIPALTI-BENUTZERHANDBUCH, WIKI ODER ANDERE WERBE- ODER SUPPORT-MATERIALIEN ODER KORRESPONDENZ IST ALS GARANTIE NACH DIESER VEREINBARUNG AUSZULEGEN. - Geistiges Eigentum.
10.1 Eigentümerschaft. Tipalti behält alle Rechte, Anrechte und Interessen an den Diensten und Tipalti-Inhalten, einschließlich aller darin enthaltener geistiger Eigentumsrechte und aller Ableitungen davon. Jede Partei behält alle Rechte, Anrechte und Interessen an ihren Produkten und Diensten, einschließlich aller darin enthaltener geistiger Eigentumsrechte und aller Ableitungen davon (jeweils, ihr „Eigentum“). Jede Nutzung des Eigentums kommt der Partei, die Eigentümerin ist, zugute. Keine der Parteien darf versuchen, irgendein geistiges Eigentum oder andere Eigentumsrechte oder Schutzvorkehrungen in Bezug auf oder für das Eigentum der anderen Partei zu registrieren, aufzuzeichnen, zu erlangen oder zu verfolgen. Alle in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährten Eigentumsrechte bleiben vorbehalten. Keine der Parteien darf irgendwelche geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Inhalte, Materialien oder Technologie der anderen Partei oder irgendwelcher Elemente, Adaptierungen, Variationen oder Benennungen derselben beanspruchen. Keine der Parteien darf irgendwelche Hinweise auf geistige Eigentumsrechte oder Haftungsausschlüsse, die in oder auf von der anderen Partei bereitgestellten Materialien erscheinen, entfernen, verbergen oder ändern.
10.2 „Feedback“ bezeichnet sämtliche Vorschläge oder Ideen zur Verbesserung oder anderweitigen Änderung der Produkte oder Dienste von Tipalti. Nichts in dieser Vereinbarung oder in den Geschäften der Parteien, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, beschränkt das Recht von Tipalti, Feedback zu nutzen, davon zu profitieren, es offenzulegen, zu veröffentlichen, geheimzuhalten oder anderweitig zu verwenden. Tipalti ist nicht verpflichtet, den Kunden oder die Person, die dieses Feedback zur Verfügung stellt, zu kompensieren oder ihr dieses anzurechnen. - Entschädigung
11.1 Der Kunde hat Tipalti, sein Mutterunternehmen, seine Partner, Angestellten, Direktoren und Mitarbeitenden von und gegenüber sämtlichen Klagen von Drittparteien, Ansprüchen, Haftungen, Verlusten, Strafen oder anderen Spesen (einschließlich Anwaltskosten und Verteidigungskosten), die sich aus (1) dem Verstoß des Kunden gegen diese Vereinbarung, (2) dem Verstoß des Kunden gegen geltende Gesetze, (3) der kundenseitigen Nutzung der Dienste mit den Anmeldedaten des Kunden und (4) Streitfällen mit Arbeitnehmenden jeglicher Art ergeben, zu entbinden, zu verteidigen und schadloszuhalten. - Haftungsbeschränkung
12.1 KEINESFALLS IST EINE DER PARTEIEN HAFTBAR FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, FOLGE-, EXEMPLARISCHE ODER STRAFSCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF VERLUST VON VERKÄUFEN, FIRMENWERT, EINNAHMEN ODER UMSÄTZEN. AUSSER WIE IN DIESEM PARAGRAFEN VORGESEHEN, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNGSSUMME VON TIPALTI NACH DIESER VEREINBARUNG NICHT DIE DIREKTEN SCHÄDEN DES KUNDEN UND BETRÄGT NICHT MEHR ALS DEN VOM KUNDEN AN TIPALTI HIERUNTER WÄHREND DER ZWÖLF MONATE VOR DEM EREIGNIS, DAS DIE HAFTUNG VERURSACHT HAT, GEZAHLTEN BETRAG AN GEBÜHREN.
12.2 TIPALTI IST NICHT HAFTBAR FÜR SCHÄDEN, DIE DIREKT ODER INDIREKT VERURSACHT WURDEN DURCH: (1) EINE HANDLUNG ODER UNTERLASSUNG DES KUNDEN, SEINER PARTNER, AUFTRAGNEHMENDEN ODER EINER DRITTPARTEI; (2) DIE NUTZUNG EINES SSO-AUTHENTIFIZIERUNGSANBIETERS ODER EINE MANGELNDE IMPLEMENTIERUNG DER ZWEI-FAKTOR-AUTHENTIFIZIERUNG DURCH DEN KUNDEN ODER (3) VERZÖGERUNGEN, UNTERBRECHUNGEN ODER BUGS IN DEN DIENSTEN ODER DER SOFTWARE.
12.3 WENN DER KUNDE AUF DIE ZAHLUNGSDIENSTE ZUGREIFT, GILT FOLGENDES: UNGEACHTET DES ZUVOR GENANNTEN IST TIPALTI IM FALL VERLOREN GEGANGENER BETRÄGE FÜR DEN GESAMTBETRAG VERLOREN GEGANGENER BETRÄGE WIE AUF DER DAZUGEHÖRIGEN TIPALTI-QUITTUNG ANGEGEBEN VERANTWORTLICH. TIPALTI IST NICHT HAFTBAR FÜR: ALLE (1) FALSCHEN ODER UNVOLLSTÄNDIGEN ZAHLUNGSANWEISUNGEN, ZAHLUNGSEMPFÄNGERINFORMATIONEN ODER ANDEREN TIPALTI BEREITGESTELLTEN INFORMATIONEN ODER (2) AUSSETZUNG DER DIENSTE DURCH TIPALTI ODER EINEN SEINER BANK- ODER ANDEREN FINANZDIENSTLEISTERN AUF DER BASIS SEINER RECHTLICHEN, COMPLIANCE- ODER RISIKORICHTLINIEN.
12.4 ALLE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG GELTEN: (1) AUCH WENN EIN RECHTSMITTEL IN DIESER VEREINBARUNG SEINEN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT UND (2) UNGEACHTET DER HAFTUNGSTHEORIE ODER -BASIS, UND OB LAUT VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF FAHRLÄSSIGKEIT), GEFÄHRDUNGSHAFTUNG, FALSCHDARSTELLUNG, RESTITUTION ODER ANDERWEITIG. - Allgemein
13.1 Sprache; Beschwerden. Die Sprache dieser Vereinbarung ist Englisch (in deutscher Übersetzung vorliegend). Informationen, die Tipalti dem Kunden bereitstellt, sind in englischer Sprache. Falls der Kunde eine Beschwerde hat, muss er zuerst Tipalti kontaktieren, entweder per E-Mail an: operations@tipalti.com oder per Brief an: Tipalti Operations, 1051 E. Hillsdale Boulevard, Suite 600, Foster City, CA 94404, USA.
13.2 Abtretung. Der Kunde kann im Fall einer Fusion, Übernahme oder organisatorischen Umstrukturierung an einen Rechtsnachfolger abtreten, vorausgesetzt, dass (1) der Kunde Tipalti schriftlich über die Abtretung informiert, (2) das als Abtretungsempfänger benannte Unternehmen von der Compliance-Abteilung von Tipalti (wie gesetzlich erforderlich) vor der Nutzung der Dienste genehmigt wird und (3) das als Abtretungsempfänger benannte Unternehmen kein Wettbewerber von Tipalti ist. Eine solche Abtretung wird nur nach Ausfertigung einer Abtretungsvereinbarung von Tipalti, dem Kunden und dem Rechtsnachfolger rechtskräftig, die vernünftigerweise für Tipalti annehmbare Bedingungen umfasst, und gemäß allen darin enthaltenen Bedingungen. Außer wie ausdrücklich in diesem Paragrafen zulässig, darf der Kunde diese Vereinbarung nicht ohne schriftliche Zustimmung von Tipalti abtreten, und jede behauptete Abtretung ohne diese Zustimmung ist null und nichtig.
13.3 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung umfasst das gesamte Übereinkommen und die Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzt alle vorigen Diskussionen, Vereinbarungen, Versprechen und Korrespondenz, sowohl schriftlich als auch mündlich, in Bezug auf den Gegenstand hiervon, einschließlich aber nicht beschränkt auf irgendwelche Absichtserklärungen zwischen den Parteien.
13.4 Änderungen. Außer wie im einleitenden Paragrafen dieser Vereinbarung vorgesehen, darf diese Vereinbarung nicht geändert werden, außer durch ein schriftliches Dokument, das sowohl von Tipalti als auch dem Kunden unterschrieben ist, oder dadurch, dass der Kunde oder ein Kunden-Nutzer folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen innerhalb des Dienstes akzeptiert.
13.5 Kein Verzicht. Kein Ausbleiben, keine Verzögerung oder Unterlassung einer der Parteien in Bezug auf die Ausübung von Vollmachten oder Rechten hierunter beschränkt oder verringert die Rechte und Vollmachten dieser Partei nach dieser Vereinbarung oder fungiert als Verzicht in Bezug auf alle Verstöße oder Nichterfüllung einer der Parteien.
13.6 Trennbarkeit. Wird irgendeine Bestimmung dieser Vereinbarung unter irgendwelchen Umständen von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt, so bleibt der Rest dieser Vereinbarung davon unberührt, und die nicht durchsetzbare Bestimmung wird soweit nach geltenden Gesetzen zulässig umgesetzt. Nichts in dieser Vereinbarung wird so ausgelegt oder angesehen, dass irgendwelche Rechte oder Rechtsmittel an oder zugunsten einer Drittpartei geschaffen werden.
13.7 Ausfertigungen. Diese Vereinbarung kann in einer oder mehreren Ausfertigungen ausgeführt werden, die jeweils als Original angesehen werden aber alle zusammen ein und dasselbe Instrument darstellen. Eine gescannte oder gefaxte Version dieser Vereinbarung gilt als zulässiges Original davon.
13.8 Höhere Gewalt. Abgesehen von der Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren ist keine der Parteien haftbar für eine Nichterfüllung oder Verzögerung der Bereitstellung gänzlich oder teilweise aufgrund von Ereignissen außerhalb der vernünftigen Kontrolle dieser Partei oder ihrer Auftragnehmenden, Vertreter oder Dienstleister, einschließlich aber nicht beschränkt auf Störungen der Dienstprogramme oder Übertragung, Störungen von Telefonleitungen oder Telefonausstattung, Stromausfälle, Streiks oder andere Arbeitsunterbrechungen, höhere Gewalt, Kriegs- oder Terrorhandlungen, Flut, Sabotage, Brand, Naturkatastrophen oder andere Katastrophen.
13.9 Geltendes Recht, verbindliche Schlichtung und Verzicht auf Schwurgerichtsverfahren.
Tipalti Auftraggeber | Geltendes Recht | Gerichtsstand | Schiedsordnung |
Tipalti, Inc. bzw. Tipalti Payments, Inc. | Kalifornien | San Francisco | Judicial Arbitration and Mediation Services, Inc. (JAMS) |
Tipalti Europe Ltd. | England und Wales | London | International Chamber of Commerce (ICC) |
Tipalti B.V. | Netherlands | Amsterdam | ICC |
(a) Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des in der Tabelle oben angegebenen Standorts je nach Tipalti-Auftraggeber, ungeachtet der Bestimmungen bei Gesetzeskonflikten.
(b) Alle Streitfälle, Ansprüche oder Kontroversen, die sich aus dieser Vereinbarung oder in Bezug darauf oder auf die Nutzung der Dienste ergeben, sind durch verbindliche Schlichtung gemäß den oben angegebenen Regeln beizulegen, mit der Ausnahme, dass jede Partei das Recht behält, Unterlassung oder gerechte Entlastung vor einem zuständigen Gericht zu fordern. Die Schlichtung erfolgt ausschließlich auf Englisch und mit einem Schiedsrichter, der beiderseitig von den Parteien gewählt wird. Falls sich die Parteien nicht auf einen Schiedsrichter einigen können, wird ein Schiedsrichter nach den geltenden Regeln ernannt. DIE PARTEIEN VERZICHTEN AUF DAS RECHT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN.
(c) Falls aus irgendeinem Grund ein Streitfall in Bezug auf diese Vereinbarung als außerhalb des Umfangs dieser Vereinbarung zur Schlichtung angesehen wird, oder falls diese Vereinbarung zur Schlichtung als nicht durchsetzbar angesehen wird, wird dieses Gerichtsverfahren, diese Klage oder dieser Prozess soweit exklusiv von einem zuständigen Gericht, das sich an dem in der obigen Tabelle je nach Tipalti-Auftraggeber angegebenen Standort befindet, behandelt.
(d) Der Beschluss des Schiedsrichters enthält die essenziellen Ergebnisse und Schlussfolgerungen, auf denen das Urteil des Schiedsrichters basiert. Ein Urteil zum Schiedsspruch kann vor jedem Gericht der entsprechenden Gerichtsbarkeit erfolgen. Die Zuerkennung von Schadenersatz durch den Schiedsrichter muss den Bedingungen der Haftungsbeschränkung in dieser Vereinbarung in Bezug auf die Arten und Beträge von Schäden, für die eine Partei haftbar gemacht werden kann, entsprechen. Eine mündliche Anhörung muss nur auf Anfrage einer oder beider Parteien erfolgen. Soweit gesetzlich zulässig haben die Parteien die Existenz des Schiedsverfahrens, der Anhörung, des Schiedsspruchs und des Urteils streng vertraulich zu behandeln.
13.10 Mitteilungen. Alle Mitteilungen und andere Kommunikation, die gemäß dieser Vereinbarung einer Partei übermittelt werden müssen oder dürfen, müssen schriftlich erfolgen. Jede gemäß diesem Paragrafen postalisch gesendete Mitteilung gilt ab dem Tag ihres Empfangs oder fünf Tage nach dem Tag, an dem sie gesendet wurde, je nachdem, welches der spätere Zeitpunkt ist. Jede gemäß diesem Paragrafen postalisch gesendete Mitteilung gilt ab dem Empfangsdatum, falls sie bis 17.00 Uhr (PT) an einem Werktag eingeht, oder ab dem nächsten Werktag, falls sie anderweitig eingeht. Jede an Tipalti gesendete Mitteilung muss auch an legal@tipalti.com gesendet werden, um rechtskräftig zu sein. Mitteilungen an den Kunden können an die vom Kunden auf seinem Bestellformular angegebene physische Adresse oder an die E-Mail-Adresse von einem oder mehreren Kunden-Administratornutzern gesendet werden.
13.11 Personenbezogene Daten.
(a) Die Verarbeitung persönlich identifizierbarer Informationen oder personenbezogener Daten durch Tipalti, so wie dieser Begriff in der Datenschutzgrundverordnung der EU 2016/679 („DSGVO“) definiert ist oder anderweitig nach geltenden Gesetzen, die Tipalti in Verbindung mit den Diensten erhält, unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tipalti-Zusatzes zur Datenverarbeitung („Zusatz“), einsehbar auf www.tipalti.com/legal. Jede Partei hat den Zusatz einzuhalten. Für die Zwecke der DSGVO ist Tipalti ein Datenverarbeiter in Verbindung mit der Bereitstellung der Dienste für den Kunden gemäß der Vereinbarung. Separat davon sind der Kunde und Tipalti separate Datenverantwortliche, wenn Tipalti personenbezogene Daten zu einem unabhängigen Zweck zur Erfüllung seiner eigenen rechtlichen Verpflichtungen verarbeitet. Außerdem erkennen die Parteien an, dass Tipalti anonymisierte oder aggregierte personenbezogene Daten zur Produktforschung, Entwicklung und Verbesserung der Tipalti-Dienste oder für andere, alleinig von Tipalti bestimmte Zwecke nutzen darf.
(b) Weitere Details zur Nutzung und Speicherung personenbezogener Daten durch Tipalti können in der Datenschutzrichtlinie von Tipalti auf tipalti.com/privacy eingesehen werden.
13.12 Fortbestehen. Die Paragrafen 1, 6 und 7 bis 14 (einschließlich) dieser Vereinbarung, sowie alle anderen Paragrafen, deren Fortbestehen aufgrund ihrer Art oder gemäß den geltenden Gesetzen vernünftigerweise erwartet werden kann, bleiben nach der Beendigung dieser Vereinbarung bestehen.
14. Definitionen.
Für die Zwecke dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die nachstehenden Bedeutungen:
„ACH-Debit“ ist eine Methode zur Einzahlung auf das Tipalti-Konto bzw. zur Zahlung von Gebühren direkt vom verknüpften Konto über das automatisierte Clearinghaus.
„Partner“ bedeutet in Bezug auf eine Partei jedes Unternehmen, jede Firma, Partnerschaft oder andere Rechtsträger, die direkt oder indirekt von dieser Partei oder direkt oder indirekt von einer Person oder einem Unternehmen kontrolliert wird, das auch die Partei kontrolliert. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet Kontrolle die Eigentümerschaft von 50 % oder mehr der Stimmrechte eines Unternehmens.
„Geltende Gesetze“ sind alle geltenden Gesetze, Statuten, Codes, Verordnungen, Anordnungen, Regeln, ob national oder ausländisch, plus alle Urteile, Anordnungen, Verfügungen, einstweiligen Verfügungen, Beschlüsse, Entscheidungen und Schiedssprüche von zuständigen staatlichen Behörden.
„CPI-U“ ist der jährliche prozentuale Anstieg des Verbraucherpreisindex (alle Posten, US-amerikanischer Städtedurchschnitt, alle städtischen Verbraucher, nicht saisonal angepasst, 1982-84=100), auf der Grundlage des von den USA veröffentlichten Index. Statistik der Behörde für Arbeitsstatistik (Bureau of Labor Statistics, BLS) für den aktuellsten Monat, für den zum Zeitpunkt der Verlängerung daten verfügbar sind.
„Kundendaten“ sind Informationen oder Dokumentation, die vom Kunden oder in dessen Auftrag gemäß dieser Vereinbarung, einschließlich aber nicht beschränkt auf Zahlungsempfängerinformationen, Tipalti bereitgestellt werden.
„Kunden-Nutzer“ ist eine Person, der der Kunde die Nutzung der Dienste gestattet, oder für die Nutzerzugriff gekauft wurde.
„EWR“ bezeichnet den Europäischen Wirtschaftsraum, der sich aus den Mitgliedsstaaten der EU, sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zusammensetzt.
„EU“ bezeichnet die Europäische Union.
„Gebühren“ sind alle an Tipalti im Hinblick auf die Dienste zu zahlenden Gebühren, einschließlich aber nicht beschränkt auf Abonnementgebühren, Transaktionsgebühren, Gebühren und Beträge für versuchte oder ausgeführte Transaktionen und andere auf dem Bestellformular und anderweitig angegebene Gebühren.
„Zahlungen bzw. finanzielle Mittel“ bezieht sich auf Kundengelder auf dem Tipalti-Konto.
„Go-live-Datum“ bezeichnet ein Datum, nach dem der Kunde die erste Compliance-Prüfung von Tipalti bestanden hat und dem Kunden die Dienste zum ersten Mal zur Sendung von Zahlungen bereitgestellt werden.
„Verknüpftes Konto“ ist ein dem Kunden gehörendes Bankkonto, das für Zahlungen auf das Tipalti-Konto genutzt wird.
„Verloren gegangene Beträge“ sind Transaktionszahlungen, die aufgrund der falschen Ausführung der Zahlungsanweisungen entgegen dieser Vereinbarung nicht ankommen.
„Geldübermittlungsdienste“ sind ein Dienst, in dessen Rahmen Tipalti im Auftrag des Kunden agiert, indem es finanzielle Mittel in Besitz nimmt und diese Zahlungen als Geldübermittler an Zahlungsempfänger übermittelt.
„Bestellformular“ bezeichnet das Tipalti-Bestellformular, das die vom Kunden bestellten Dienste umfasst.
„Zahlungsempfänger“ bezeichnet eine Person oder ein Unternehmen, (1) mit dem der Kunde eine bereits bestehende Vertragsbeziehung hat; (2) das dem Kunden ein Produkt oder einen Dienst bereitgestellt hat und (3) das eine vom Kunden über die Zahlungsdienste von Tipalti getätigte Zahlung empfängt.
„Zahlungsempfängerinformationen“ sind die Identifizierungsinformationen, Zahlungsinformationen, Steuerinformationen des Zahlungsempfängers und alle anderen diesbezüglichen Informationen in Bezug auf einen Zahlungsempfänger, die über die Dienste wie für die Nutzung der Dienste durch den Kunden erforderlich erfasst werden. Dies umfasst keine anonymisierten oder aggregierten Informationen über Zahlungsempfänger innerhalb oder in Bezug auf die Dienste.
„Zahlungsempfängerportal“ ist ein den Zahlungsempfängern von Tipalti bereitgestelltes Internetportal, über das der Zahlungsempfänger auf die Dienste zugreifen und diese nutzen kann.
„Zahlungsanweisungen“ sind Tipalti bereitgestellte Anweisungen und alle relevanten Informationen, die Tipalti benötigt, um Zahlungen an die Zahlungsempfänger über die Zahlungsdienste zu tätigen.
„Zahlungsverarbeitungsdienste“ sind ein Dienst, für den Tipalti vom Zahlungsempfänger als sein Vertreter für den beschränkten Zweck der Annahme von Zahlungen in seinem Auftrag benannt wird.
„Zahlungsdienste“ sind Dienste, die es dem Kunden ermöglichen, Zahlungen an Zahlungsempfänger zu tätigen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Geldübermittlungsdienste und Zahlungsverarbeitungsdienste.
„Zahler-Dashboard“ ist das Portal, über welches der Kunde auf die Dienste zugreift.
„Anmeldeinformationen“ sind die personenbezogenen Daten des Zahlungsempfängers, die Tipalti erfasst, damit sich der Zahlungsempfänger im Zahlungsempfängerportal anmelden und dieses nutzen kann. Die Anmeldeinformationen umfassen keinerlei auf die Transaktionen zwischen dem Kunden und dem Zahlungsempfänger bezogene Informationen oder andere vertrauliche Daten des Kunden.
„Anhang“ bezeichnet alle Änderungen, Anlagen, Anhänge oder Zusätze oder andere zwischen den Parteien eingegangene Vereinbarungen.
„Dienste“ sind alle von Tipalti angebotenen Dienste, einschließlich aber nicht beschränkt auf Zahlungsdienste, Zahler-Dashboard, Zahlungsempfängerportal und alle anderen Websites, Funktionen, Funktionalitäten und Möglichkeiten.
„Abonnementgebühr“ ist die Gebühr – Gesamtgebühr pro Einheit oder andere – für den Zugriff auf einen bestimmten Dienst während der Laufzeit, wie im Bestellformular angegeben, innerhalb der Dienste bereitgestellt oder anderweitig zwischen den Parteien vereinbart.
„Wesentliche Änderung“ bezeichnet jede Änderung, die dem Kunden wesentliche zusätzliche Verpflichtungen auferlegt oder dem Kunden irgendwelche wesentlichen Rechte nimmt.
„Auftragnehmender“ ist jeder Zahlungsempfänger und jede zusätzliche Person oder jedes zusätzliche Unternehmen, dessen Informationen als Auftragnehmender des Kunden in die Dienste aufgenommen wird.
„Tipalti“ bezieht sich auf Tipalti, Inc. für alle Kunden und alle Dienste außer wie folgt: (1) Tipalti Payments, Inc. für Geldübermittlungsdienste, die Kunden in Kalifornien bereitgestellt werden, (2) Tipalti Europe Ltd für alle Dienste, die Kunden im Vereinigten Königreich, auf den Kanalinseln (Alderney, Guernsey, Herm, Jersey und Sark), in Gibraltar und auf der Isle of Man bereitgestellt werden und (3) Tipalti B.V. für alle Dienste, die Kunden im EWR, in Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, auf den Färöer, in Georgien, Grönland, Kosovo, Moldawien, Monaco, Montenegro, Nord-Mazedonien, San Marino, Serbien, Svalbard (und Jan Mayen), der Schweiz, Türkei, Ukraine und Vatikanstadt (dem Heiligen Stuhl) bereitgestellt werden.
Unternehmenssitz Tipalti, Inc. und Tipalti Payments, Inc.: 1051 E. Hillsdale Boulevard, Suite 600, Foster City, CA 94404, USA.
Unternehmenssitz Tipalti Europe Ltd: 2nd Floor, St Martins Court, 10 Paternoster Row, London, EC4 7HP, Vereinigtes Königreich.
Unternehmenssitz Tipalti B.V.: Grote Bickersstraat 74-78, 1013 KS, Amsterdam, Niederlande.
„Tipalti-Konto“ bezeichnet das Konto des Kunden bei Tipalti, über welches die Dienste bereitgestellt werden.
„Tipalti-Bank“ ist eine Bank oder ein Kreditinstitut, bei dem Tipalti die finanziellen Mittel des Kunden aufbewahrt.
„Tipalti-Inhalte“ sind alle Informationen, Bilder, Videos, Texte, Grafiken, Softwareprogramme oder Codes, die Tipalti in Verbindung mit den Diensten nutzt oder zugänglich macht, oder die von Tipalti oder in seinem Auftrag in Bezug auf die Nutzung der Dienste erfasst werden.
„KYC-Datenerfassungsformular von Tipalti“ bezeichnet die Formulare, Fragebögen und Korrespondenz, die der Kunde oder seine Partner vor oder während der Laufzeit hiervon für Tipalti ausfüllen oder bereitstellen müssen, sodass Informationen über den Kunden erfasst werden können.
„Transaktion“ ist eine tatsächliche oder versuchte Zahlung oder einheitenbasierte Transaktion.
„Transaktionsgebühr“ sind die pro Transaktion oder bestimmten damit verbundenen Vorgängen zu zahlenden Gebühren wie von Tipalti auf dem Bestellformular oder innerhalb der Dienste angegeben oder anderweitig zwischen den Parteien vereinbart.
Anhang Standarddienste
Dieser Anhang beschreibt die zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für Kunden gelten, die einen Vertrag mit Tipalti, Inc. bzw. Tipalti Payments, Inc. eingehen. Im Fall eines Konflikts mit jedwedem anderen Teil der Vereinbarung gilt dieser Anhang.
- Zahlungen tätigen.
1.1 Verknüpfte Konten. Um Zahlungen auf das Tipalti-Konto zu tätigen, muss der Kunde ein oder mehrere verknüpfte Konten mit seinem Tipalti-Konto verbinden. Der Kunde hat Tipalti alle vernünftigerweise geforderten Kontonummern, Inhaberinformationen und anderen Informationen in Bezug auf jedes verknüpfte Konto bereitzustellen. Der Kunde garantiert und sichert zu, dass (1) er bevollmächtigt ist, alle angeforderten Informationen in Bezug auf das verknüpfte Konto bereitzustellen, und dass Vertreter, die die Informationen bereitstellen, bevollmächtigt sind, diese bereitzustellen und ACH-Debits von dem verknüpften Konto zu autorisieren, (2) er vollständige und richtige Informationen in Bezug auf das verknüpfte Konto bereitstellt und (3) er bevollmächtigt ist, zu den Zwecken dieser Vereinbarung ACH-Debits von dem verknüpften Konto zu autorisieren. Der Kunde hat Tipalti unverzüglich über die Änderungen von Informationen in Bezug auf das verknüpfte Konto zu informieren.
1.2 Zahlungen über das verknüpfte Konto.
(a) Der Kunde gestattet Tipalti hiermit, ein ACH-Debit von dem verknüpften Konto zu verarbeiten, um (1) die ACH-Debit-Einrichtung mittels eines oder mehrerer Versuche, Nennbeträge einzuziehen, zu testen und zu verifizieren, (2) Zahlungen auf das Tipalti-Konto gemäß den Zahlungsanweisungen und dem von Tipalti berechneten Betrag, der erforderlich ist, um die finanziellen Mittel für Zahlungen bereitzustellen, einschließlich der geschätzten Beträge für Währungsumrechnungen und Gebühren, (3) sämtliche, Tipalti gemäß dieser Vereinbarung geschuldeten Beträge zu zahlen und (4) Zahlungen auf das Tipalti-Konto vorzunehmen wie anderweitig von den Parteien vereinbart. Der Kunde kann diese Genehmigung widerrufen, indem er den Tipalti-Support anruft oder eine schriftliche Stornierungsmitteilung sendet, die bei Tipalti mindestens drei Tage vor einem geplanten ACH-Debit eingehen muss.
(b) Die Verarbeitung von ACH-Debit-Transfers über das ACH-Netzwerk dauert ggf. bis zu drei Werktage, und finanzielle Mittel stehen nicht für Transaktionen zur Verfügung, bis die Verarbeitung abgeschlossen ist. Falls ein ACH-Debit aus irgendeinem Grund an den Kunden zurückgesendet wird, bleibt der Kunde für alle Beträge, die Tipalti gemäß den Zahlungsanweisungen gesendet hat, und für alle damit verbundenen Strafgebühren und Gebühren haftbar. Der Kunde autorisiert Tipalti zur erneuten Übermittlung eines zurückgesendeten ACH-Debits an das verknüpfte Konto.
(c) Der Kunde hat die Betriebsregeln des US-amerikanischen ACH-Netzwerks (NACHA) einzuhalten. Tipalti kann die Nutzung der ACH-Debit-Methode zur Übermittlung finanzieller Mittel auf das Tipalti-Konto durch den Kunden jederzeit aussetzen.
1.3 Zahlungen über eine verknüpfte Karte.(a) Tipalti gestattet dem Kunden ggf., Zahlungen auf das Tipalti-Konto über eine von Tipalti genehmigte Kredit- oder Debitkarte zu tätigen („verknüpfte Karte“). Für jede Transaktion, die finanzielle Mittel über die verknüpfte Karte auf das Tipalti-Konto überweist („Finanzierungstransaktion mit Karte“), gilt dieser Paragraf 1.3.
(b) Der Kunde zahlt für jede Finanzierungstransaktion mit Karte eine Gebühr („Finanzierungskartengebühr“). Tipalti informiert den Kunden über die mit jeder verknüpften Karte verbundene Finanzierungskartengebühr. Die Finanzierungskartengebühr variiert ggf. zwischen den verknüpften Karten. Tipalti kann nach schriftlicher Benachrichtigung des Kunden die mit einer verknüpften Karte verbundene Finanzierungskartengebühr ändern.
(c) Verknüpfte Karten und Finanzierungstransaktionen mit Karte unterliegen den bestehenden Bedingungen für die verknüpfte Karte, einschließlich aber nicht beschränkt auf relevante Kredit- oder Transaktionslimits, Kredit- und Zinsbedingungen, Belohnungsprogramme oder andere von der Bank, die die verknüpfte Karte für den Kunden ausgegeben hat, geltenden Bedingungen („ausgebende Bank“). Tipalti ist nicht verantwortlich für irgendwelche Kosten oder Gebühren, die dem Kunden von der ausgebenden Bank in Rechnung gestellt werden, einschließlich dem Kunden in Verbindung mit einer Finanzierungstransaktion mit Karte in Rechnung gestellte Gebühren.
(d) Der Kunde kann eine Finanzierungstransaktion mit Karte tätigen, indem er den von Tipalti bereitgestellten Anweisungen folgt. Tipalti kann jede vom Kunden eingeleitete Finanzierungstransaktion gemäß solchen Anweisungen als vom Kunden ordnungsgemäß autorisiert ansehen. Ungeachtet des zuvor Genannten verifiziert Tipalti ggf. mittels einer wirtschaftlich vernünftigen Methode die Gültigkeit der vom Kunden bereitgestellten Karte sowie die Befugnis des Kunden zur Nutzung der Karte. Tipalti kann Zahlungen an Zahlungsempfänger mit finanziellen Mitteln aus Finanzierungstransaktionen mit Karte verzögern oder aussetzen, bis eine derartige Verifizierung abgeschlossen ist.
(e) Tipalti kann jede Finanzierungstransaktion mit Karte oder jede weitere Transaktion verzögern oder die Möglichkeit des Kunden, Zahlungen auf sein Tipalti-Konto über die verknüpfte Karte zu tätigen, aussetzen oder beenden, wenn: (1) der Kunde einen Kartenzahlungsstreit einleitet, um eine Finanzierungstransaktion mit Karte zu stornieren, zurückbuchen zu lassen oder anzufechten („Finanzierungstransaktionsstreit“); (2) Tipalti vernünftigerweise glaubt, dass dem Kunden die Zahlung auf sein Tipalti-Konto mit verknüpfter Karte zu gestatten ein unzumutbares finanzielles Risiko für Tipalti darstellt oder (3) der Kunde gegen die Vereinbarung verstößt. Wenn eine Finanzierungstransaktion mit Karte aufgrund eines Finanzierungstransaktionsstreits storniert wird, hat der Kunde Tipalti den Gesamtbetrag der stornierten Zahlung und jede damit verbundene, Tipalti entstandene Gebühr oder Strafgebühr (zusammen die „stornierten Zahlungen“) zu zahlen. Tipalti kann die stornierten Zahlungen vom Tipalti-Konto einziehen oder anderweitig die Zahlung der stornierten Zahlungen durch eine andere nach dieser Vereinbarung zulässige Methode abwickeln.
(f) Tipalti kann den Betrag jeder einzelnen Finanzierungstransaktion mit Karte oder den aggregierten Gesamtbetrag der Finanzierungstransaktionen mit Karte, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums verarbeitet werden dürfen, einschränken. Tipalti kann auch zusätzliche Bedingungen oder Beschränkungen für Finanzierungstransaktionen mit Karte durch schriftliche Mitteilung an den Kunden einführen.
1.4 Tipalti-Konto. Tipalti ist keine Bank und nimmt selbst keine Einlagen an. Alle von der Tipalti Bank empfangenen Zahlungen bewahrt Tipalti lediglich auf einem Konto zugunsten der Kunden von Tipalti auf. Wenn Tipalti oder die Tipalti-Bank von einem Gericht oder einer staatlichen oder regulatorischen Behörde eine Verfügung in Bezug auf den Kunden erhält, oder wenn Tipalti oder die Tipalti-Bank es im Sinne der Einhaltung geltender Gesetze in Bezug auf einen Kunden oder aufgrund potenzieller Verstöße gegen selbige für ratsam hält, können Tipalti oder die Tipalti-Bank Zahlungen einfrieren oder den Transfer von Zahlungen sperren. Der Kunde ernennt hiermit Tipalti zu seinem Vertreter in Bezug auf finanzielle Mittel auf dem Tipalti-Konto.
1.5 Abgelehnte oder zurückgesendete Transaktionen. Wenn eine Zahlung von dem Zahlungsempfänger oder der Bank oder dem Kreditinstitut des Zahlungsempfängers oder einer Korrespondenzbank oder einem Korrespondenzkreditinstitut abgelehnt oder zurückgesendet wird, kann Tipalti die Zahlung erneut versuchen, die Zahlung unter Nutzung einer anderen Zahlungsmethode versuchen oder die finanziellen Mittel auf das Tipalti-Konto des Kunden zurücksenden. Zahlungen aus abgelehnten Transaktionen werden von der Tipalti-Bank zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Wechselkurs in die Ausgangswährung umgerechnet. Der Kunde ist für alle mit abgelehnten oder zurückgesendeten Transaktionen verbundenen Kosten verantwortlich, einschließlich aber nicht beschränkt auf Strafgebühren und Umrechnungsgebühren. Der Kunde autorisiert Tipalti, sämtliche Post, die unter der Tipalti-Adresse an den Kunden gerichtet ist, zu öffnen und zu verarbeiten.
1.6 Single-Sign-On. Der Kunde kann Single-Sign-On („SSO“) für Kunden-Nutzer aktivieren, wobei der Kunde SSO-Authentifizierungsanbieter über eine Anwendung von Drittparteien nutzt, um die Anmeldedaten für den Zugriff auf die Dienste zu verwalten. Wenn der Kunde SSO aktiviert, dann (1) ist der Kunde für seine SSO-Nutzung und -Konfiguration verantwortlich und stellt sicher, dass sein SSO-Authentifizierungsanbieter Zwei-Faktor-Authentifizierung nutzt; (2) muss Tipalti keine Zwei-Faktor-Authentifizierung bereitstellen und (3) kann Tipalti nach seinem alleinigen Ermessen und jederzeit ohne Benachrichtigung des Kunden die SSO-Konfiguration aussetzen. - Unternehmen in Kalifornien: Wenn der Kunde in Kalifornien ansässig ist, stellt Tipalti Payments, Inc. die Geldübermittlungsdienste und Tipalti, Inc. die Zahlungsverarbeitungsdienste für den Kunden bereit. Tipalti, Inc. erhält alle Zahlungen für den Zahlungsempfänger, solange der Kunde Tipalti, Inc. vor den Zahlungen Zahlungsanweisungen zukommen lässt. In diesem Fall stellt der Empfang von Zahlungen durch Tipalti, Inc. die Zahlung an den Zahlungsempfänger dar. Falls der Kunde ausnahmsweise vor den Zahlungsanweisungen Zahlungen an Tipalti, Inc. sendet, agiert Tipalti, Inc. als Vertreter für Tipalti Payments, Inc. und übermittelt die Zahlungen an Tipalti Payments, Inc., sodass sie zugunsten des Kunden aufbewahrt und für zukünftige, dem Kunden von Tipalti Payments, Inc. bereitgestellte Geldübermittlungsdienste genutzt werden können. Dieser Paragraf gilt nicht für Unternehmen, die nicht in Kalifornien ansässig sind.
Anhang Dienstleistungen für das Vereinigte Königreich
Dieser Anhang beschreibt die zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für Kunden gelten, die einen Vertrag mit Tipalti Europe Ltd. eingehen. Im Fall eines Konflikts mit jedwedem anderen Teil der Vereinbarung gilt dieser Anhang.
- Berechtigung
1.1 Eröffnung eines Tipalti-Kontos. Um ein Tipalti-Konto zu eröffnen, benötigt der Kunde die Genehmigung von Tipalti. Tipalti fordert ggf. Informationen über das Unternehmen des Kunden an und nutzt ggf. auch Drittquellen, um Informationen einzuholen.
1.2Kriterien für die Nutzung der Dienste. Um die Dienste zu nutzen, hat der Kunde jederzeit folgende Bedingungen einzuhalten: (1) Der Kunde darf die Dienste ausschließlich für Handels-, Geschäfts- oder professionelle Zwecke nutzen, und (2) der Kunde darf weder Mikrounternehmen noch Wohltätigkeitsorganisation oder Verbraucher sein, wenn: „Mikrounternehmen“ ein Unternehmen ist, welches zum Zeitpunkt des Eingehens dieser Vereinbarung ein Unternehmen wie in Artikel 1 und Artikel 2(1) und (3) des Anhangs zur Empfehlung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003 in Bezug auf die Definition von Mikro-, Klein- und mittleren Unternehmen definiert ist; „Wohltätigkeitsorganisation“ bezeichnet eine Körperschaft, deren Jahreseinkommen unter 1 Million £ liegt und ist (A) in England und Wales eine Wohltätigkeitsorganisation wie in Paragraf 1(1) des Wohltätigkeitsgesetzes (Charities Act) 2011 (Bedeutung von „Wohltätigkeit“) definiert; (B) in Scotland eine Wohltätigkeitsorganisation wie in Paragraf 106 des schottischen Wohltätigkeits- und Treuhandinvestitionsgesetzes (Charities and Trustee Investment Act) 2005 (allgemeine Interpretation) definiert; (C) in Nordirland eine Wohltätigkeitsorganisation wie in Paragraf 1(1) des nordirischen Wohltätigkeitsgesetzes 2008 (Bedeutung von „Wohltätigkeit“) definiert; und „Verbraucher“ bezeichnet eine Person, die aus anderen Gründen als Handels-, Geschäfts- oder professionellen Gründen handelt. Falls eine dieser Bedingungen nicht eingehalten wird, muss der Kunde Tipalti umgehend informieren und die Nutzung der Dienste einstellen. - Abwicklung von Zahlungen
2.1 Elektronische Gelddienstleistungen. Für die Zwecke der Vereinbarung, für welche dieser Anhang gilt, umfasst „Gelddienstleistungen“ auch dem Kunden von Tipalti bereitgestellte elektronische Gelddienstleistungen.
2.2 Zahlungen mit elektronischem Geld
(a) Der Kunde kann Zahlungen auf sein Tipalti-Konto vornehmen, indem er Zahlungen von einem zuvor von Tipalti genehmigten Bankkonto sendet. Zahlungen können auch auf ein anderes Tipalti-Konto oder von einem anderen Tipalti-Konto überwiesen werden. Wenn Tipalti Zahlungen für den Kunden erhält, schreibt Tipalti dem Tipalti-Konto elektronisches Geld gut. Elektronisches Geld auf dem Tipalti-Konto ist keine Einlage, und Tipalti zahlt dem Kunden keinerlei Zinsen für den Saldo eines Tipalti-Kontos.
(b) Der Betrag an elektronischem Geld, der dem Tipalti-Konto hinzugefügt wird, ist der gleiche Betrag, den Tipalti vom Kunden oder von einem anderen Kunden, der elektronisches Geld auf Ihr Tipalti-Konto überweist, erhält.
(c) Unter bestimmten Umständen kann Tipalti den Empfang einer Zahlung auf dem Tipalti-Konto ablehnen, wenn Tipalti beispielsweise glaubt, dass eine regulatorische Anforderung besagt, dass Tipalti die Zahlung ablehnen muss.
2.3 Zahlungsanweisungen
(a) Der Kunde kann Zahlungsanweisungen zur Tätigung von Zahlungen bis zur Höhe des verfügbaren Saldos des Tipalti-Kontos übermitteln, indem er das Zahler-Dashboard nutzt. Durch die Übermittlung der Zahlungsanweisungen bittet der Kunde Tipalti, zunächst elektronisches Geld auf dem Tipalti-Konto im Wert der Transaktion plus sämtlicher Gebühren einzulösen. Wenn Tipalti den verfügbaren Saldo berechnet, berücksichtigt Tipalti den Betrag sämtlicher bereits geplanter aber noch nicht ausgeführter Transaktionen.
(b) Wenn der Kunde Tipalti Zahlungsanweisungen gibt, muss der Kunde alle Informationen bereitstellen, die Tipalti benötigt, um die Zahlung vorzunehmen, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Zahlungsempfängerinformationen, den Betrag der Zahlung und das Datum, an dem das elektronische Geld eingelöst werden soll, sodass die Zahlung gesendet werden kann.
(c) Tipalti folgt ggf. den vom Kunden oder einem Kunden-Nutzer bereitgestellten Zahlungsanweisungen, und Tipalti übernimmt keine Haftung für die Befolgung sämtlicher Zahlungsanweisungen.
2.4 Abhebung finanzieller Mittel. Um finanzielle Mittel abzuheben, muss der Kunde zunächst sein elektronisches Geld einlösen. Der Kunde kann jederzeit finanzielle Mittel von seinem Tipalti-Konto abheben, indem er sich selbst als vertrauenswürdigen Begünstigten für eine Zahlung in Bezug auf die relevante Abhebung benennt. Dazu muss er die in Paragraf 2.6 dieses Anhangs bereitgestellten Anweisungen befolgen (als ob der Kunde ein Zahlungsempfänger wäre). Weitere Hilfe für die Abwicklung von Abhebungen über die Zahlungsdienste erhalten Kunden vom Tipalti-Support-Team unter support@tipalti.com.
2.5 Zahlungsfristen
(a) Gemäß Paragraf 2.5(c), (1) erhält das Kreditinstitut des Zahlungsempfängers die Zahlung normalerweise bis zum Ende des Werktags, nach dem Tipalti die Zahlungsanweisung erhalten hat, wenn der Kunde einen Zahlungsempfänger im Vereinigten Königreich in Pfund Sterling oder Euro oder im Europäischen Wirtschaftsraum in Euro bezahlt, und (2) Zahlungen in das Vereinigte Königreich in einer anderen Währung als Pfund Sterling oder Euro gehen normalerweise spätestens am Ende des vierten Werktags, nachdem Tipalti die Zahlungsanweisung erhalten hat, ein. Zahlungen in Nicht-EWR-Länder, ausgenommen das Vereinigte Königreich, oder an EWR-Länder in anderen Währungen als Euro dauern normalerweise zwischen 1 und 4 Werktagen.
(b) Wenn der Kunde eine Zahlung an einen Zahlungsempfänger sendet, der ebenfalls ein Tipalti-Kunde ist, schreibt Tipalti diesem Konto elektronisches Geld gut, sobald Tipalti die Zahlung vom Tipalti-Konto des Kunden abgezogen hat. Zahlungsempfänger, die nur ein Zahlungsempfängerkonto haben, erhalten kein elektronisches Geld.
(c) Tipalti muss Zahlungsanweisungen vor 14.00 Uhr Londoner Zeit an einem Werktag erhalten. Wenn Tipalti die Zahlungsanweisungen nach diesem Zeitpunkt oder an einem Tag erhält, der kein Werktag ist, behandelt Tipalti sie, als wären sie am nächsten Werktag eingegangen. Wenn der Kunde Tipalti bittet, Zahlungen an einem zukünftigen Datum vorzunehmen, behandelt Tipalti die Anweisungen, als wären sie an diesem Datum eingegangen oder am nächsten Werktag, wenn der angegebene Tag kein Werktag ist.
2.6 Vertrauenswürdiger Begünstigter zu Zwecken einer starken Kundenauthentifizierung.
(a) Damit sich der Zahlungsempfänger zu einem Zahlungsempfängerkonto anmelden kann, muss der Kunde ihn einladen, dies über einen einzigartigen Link zu tun, den der Kunde an den Zahlungsempfänger sendet. Wenn sich der Zahlungsempfänger über den Link anmeldet und seine Bankkontodaten auf das Zahlungsempfängerportal hochlädt, erkennt der Kunde Folgendes an:
(1) Beim Hochladen dieser Daten wird der Zahlungsempfänger von Tipalti als ein „vertrauenswürdiger Begünstigter“ zu den Zwecken der Zahlungsanweisungen des Kunden behandelt; und
(2) mit der Tätigung einer Zahlung für den Kunden an die über den Link hochgeladenen Bankkontodaten wird davon ausgegangen, dass Tipalti nach den Zahlungsanweisungen des Kunden gehandelt hat und keine Haftung gegenüber dem Kunden oder dem beabsichtigten Zahlungsempfänger übernimmt, falls diese Bankkontodaten falsch sein sollten.
2.7 Abgelehnte oder zurückgesendete Transaktionen. Wenn eine Zahlung vom Zahlungsempfänger oder der Bank oder dem Kreditinstitut des Zahlungsempfängers oder einer Korrespondenzbank oder einem Korrespondenzkreditinstitut abgelehnt oder zurückgesendet wird, wird die Zahlung als elektronisches Geld auf das Tipalti-Konto zurückgesendet oder gemäß dem Bestellformular für Zahlungen an Tipalti genutzt. Zahlungen aus abgelehnten Transaktionen werden von der Tipalti-Bank zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Wechselkurs in die Ausgangswährung umgerechnet, bevor sie als elektronisches Geld zurückgesendet werden. - Verordnungen in Bezug auf Zahlungsdienste
3.1Die Bestimmungen von Teil 6 der Verordnungen in Bezug auf Zahlungsdienste einschließlich aber nicht beschränkt auf die folgenden Verordnungen gelten nicht in Bezug auf die Vereinbarung oder den Dienst: Verordnung 43 (vor dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrags für Einzelzahlungen erforderliche Informationen), 44 (nach Einleitung einer Zahlungsanweisung erforderliche Informationen), 45 (nach Erhalt der Zahlungsanweisung erforderliche Informationen), 46 (Informationen für den Zahlungsempfänger nach der Ausführung), 47 (Vermeidung von Mehrfachinformationen), 48 (allgemeine Vorabinformationen für Rahmenverträge), 49 (Informationen während der Vertragslaufzeit), 50 (Änderungen vertraglicher Informationen), 51 (Beendigung eines Rahmenvertrags), 52 (Informationen vor der Ausführung von Einzelzahlungstransaktionen), 53 (Informationen zu Einzelzahlungstransaktionen für den Zahler), 54 (Informationen zu Einzelzahlungstransaktionen für den Zahlungsempfänger), 55 (Bereitstellung von Informationen), 56 (Informationsgebühren), 57 (Währung und Währungsumrechnung), 58 (Informationen zu zusätzlichen Gebühren oder Reduzierungen), 59 (Beweislast für den Zahlungsdienstleister), 60 (Informationsanforderungen für Kontoinformationsdienstleister), 61 (Informationen zu Abhebegebühren an Geldautomaten) und 62 (Bereitstellung einer Informationsbroschüre).
3.2 Die folgenden Bestimmungen von Teil 7 der Verordnungen in Bezug auf Zahlungsdienste gelten nicht in Verbindung mit der Vereinbarung oder dem Tipalti-Dienst: Verordnung 66(1) (Gebühren), 67(3) und (4) (Widerruf der Zustimmung), 75 (Nachweise zu Authentifizierung und Ausführung), 77 (Haftung des Zahlers oder Zahlungsempfängers für nicht genehmigte Transaktionen), 79 (Rückerstattungen für Lastschriften), 80 (Forderungen zur Rückerstattung von Lastschriften), 83 (Widerruf einer Zahlungsanweisung), 91 (fehlerhafte Ausführung von vom Zahler eingeleiteten Transaktionen), 92 (fehlerhafte Ausführung von vom Zahlungsempfänger eingeleiteten Transaktionen) und 94 (Haftung für Gebühren und Zinsen).
3.3 Anstelle der in Verordnung 74(1) (Benachrichtigung über nicht genehmigte oder falsch ausgeführte Zahlungstransaktionen) der Verordnungen in Bezug auf Zahlungsdienste festgelegten Frist gilt eine Frist von 30 Werktagen. - Nicht genehmigte Transaktionen
4.1 Der Kunde ist für alle mit den Anmeldedaten des Kunden genehmigten Transaktionen verantwortlich und sollte seinen Transaktionsverlauf regelmäßig überprüfen und Tipalti alle nicht genehmigten Transaktionen melden.
4.2 Tipalti behandelt alle mit den Anmeldedaten des Kunden vorgenommenen Transaktionen als mit der Zustimmung des Kunden autorisiert gemäß Verordnung 67(1) und (2) (Zustimmung und Widerruf der Zustimmung) der Verordnungen in Bezug auf Zahlungsdienste, es sei denn, der Kunde hat um Sperrung oder Entfernung der Genehmigung eines Kunden-Nutzers gebeten oder Tipalti zuvor informiert, dass die Sicherheit der zur Genehmigung der Transaktion genutzten Anmeldedaten verletzt wurde (jeweils eine „nicht genehmigte Transaktion“).
4.3 Wenn eine Transaktion nach Paragraf 4.2 als nicht genehmigt gilt, erstattet Tipalti den Betrag der Transaktion an das Tipalti-Konto zurück, vorausgesetzt, (1) der Kunde kann ausreichend beweisen, dass die Zahlung nicht genehmigt war; und (2) der Kunde informiert Tipalti innerhalb der in Paragraf 3.3 angegebenen Frist über die nicht genehmigte Transaktion.
4.4 Tipalti übernimmt keine weitere Haftung für nicht genehmigte Transaktionen gegenüber dem Kunden. Tipalti ist ebenfalls nicht für nicht genehmigte Transaktionen verantwortlich, die auf betrügerische Aktivitäten des Kunden zurückgehen, und gewährleistet keine Rückerstattung hierfür. - Rechte von Drittparteien
5.1 Diese Vereinbarung verleiht allen Personen, die nicht Teil der Vereinbarung sind, keinerlei Recht oder Anspruch nach dem Vertragsgesetz (Rechte von Drittparteien) 1999 (Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999). - Allgemein
6.1 Wie Kunden Tipalti kontaktieren können
(a) Wenn der Kunde Tipalti aus irgendeinem Grund kontaktieren möchte, hat der Kunde folgende Möglichkeiten:
(1) per E-Mail an support@tipalti.com bzw.
(2) postalisch an unsere Unternehmensadresse 2nd Floor, St Martins Court, 10 Paternoster Row, London, EC4 7HP, Vereinigtes Königreich
6.2 Beschwerden
(a) Wenn der Kunde mit der Entscheidung, die Tipalti in Bezug auf die Beschwerde des Kunden trifft, nicht einverstanden ist, kann der Kunde die Angelegenheit ggf. kostenlos an die für Finanzangelegenheiten zuständige Schlichtungsstelle (Financial Ombudsman Service) weiterleiten. Die für Finanzangelegenheiten zuständige Schlichtungsstelle ist eine Möglichkeit, Streitfälle zu lösen, wenn der Kunde mit etwas, das Tipalti getan hat, unzufrieden ist. Details sind auf Anfrage bei Tipalti erhältlich, oder der Kunde kann weitere Informationen unter www.financial-ombudsman.org.uk finden.
6.3 Wie Tipalti reguliert ist
(a) Tipalti Europe Ltd, 2nd Floor, St Martins Court, 10 Paternoster Row, London, EC4 7HP, Vereinigtes Königreich. In England und Wales registriert unter der Nummer 12471817. Tipalti Europe Ltd ist von der britischen Finanzaufsichtsbehörde als elektronisches Geldinstitut gemäß den Verordnungen in Bezug auf elektronische Geldinstitute 2011 zugelassen. Unsere FRN (Firmenreferenznummer) lautet 942778. - Definitionen
Zusätzlich zu den definierten Begriffen der Vereinbarung werden die folgenden Begriffe für die Zwecke dieses Anhangs definiert:
„Werktag“ bezeichnet Montag bis Freitag mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen und Bankfeiertagen in England.
„Verordnungen in Bezug auf Zahlungsdienste“ sind die Verordnungen in Bezug auf Zahlungsdienste 2017 (S.I. 2017/752) wie von Zeit zu Zeit geändert oder ersetzt.
„Zahlungsempfängerkonto“ ist eine Art von Konto, die nur Zahlungsempfängern angeboten wird, die kein elektronisches Geld, Zahlungsdienste oder eine andere Art von regulierten Finanzdiensten umfasst. Ein Zahlungsempfängerkonto ermöglicht es Zahlungsempfängern, das Zahlungsempfängerportal für die Auswahl von Zahlungspräferenzen und die Bereitstellung notwendiger Informationen für den Empfang von Zahlungen zu nutzen.
Anhang Dienstleistungen EWR
Dieser Anhang beschreibt die zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für Kunden gelten, die einen Vertrag mit Tipalti B.V. eingehen. Im Fall eines Konflikts mit jedwedem anderen Teil der Vereinbarung gilt dieser Anhang.
- Berechtigung
1.1 Eröffnung eines Tipalti-Kontos. Um ein Tipalti-Konto zu eröffnen, benötigt der Kunde die Genehmigung von Tipalti. Tipalti fordert ggf. Informationen über das Unternehmen des Kunden an und nutzt ggf. auch Drittquellen, um Informationen einzuholen.
1.2 Kriterien für die Nutzung der Dienste. Um die Dienste zu nutzen, hat der Kunde jederzeit folgende Bedingungen einzuhalten: (1) Der Kunde darf die Dienste ausschließlich für Handels-, Geschäfts- oder professionelle Zwecke nutzen, und (2) der Kunde darf kein Verbraucher sein, wenn „Verbraucher“ eine natürliche Person bezeichnet, die nicht im Rahmen eines Unternehmens oder eines Berufs agiert. Falls eine dieser Bedingungen nicht eingehalten wird, muss der Kunde Tipalti umgehend informieren und die Nutzung der Dienste einstellen. - Abwicklung von Zahlungen
2.1 Elektronische Gelddienstleistungen. Für die Zwecke der Vereinbarung, für welche dieser Anhang gilt, umfasst „Gelddienstleistungen“ auch dem Kunden von Tipalti bereitgestellte elektronische Gelddienstleistungen.
2.2 Zahlungen mit elektronischem Geld
(a) Der Kunde kann Zahlungen auf sein Tipalti-Konto vornehmen, indem er Zahlungen von einem zuvor von Tipalti genehmigten Bankkonto auf das Bankkonto von Stichting Tipalti Derdengelden überweist, welche Inhaberin des Kontos ist, auf das bzw. von dem die Zahlungen gutgeschrieben bzw. abgebucht werden. Zahlungen können auch auf ein anderes Tipalti-Konto oder von einem anderen Tipalti-Konto überwiesen werden. Wenn Stichting Tipalti Derdengelden Zahlungen für den Kunden empfängt, schreibt Tipalti diese dem Tipalti-Konto in Form von elektronischem Geld gut. Elektronisches Geld auf dem Tipalti-Konto ist keine Einlage, und Tipalti zahlt dem Kunden keinerlei Zinsen für den Saldo eines Tipalti-Kontos.
(b) Der Betrag an elektronischem Geld, der dem Tipalti-Konto hinzugefügt wird, ist der gleiche Betrag, den Tipalti vom Kunden oder von einem anderen Kunden, der elektronisches Geld auf Ihr Tipalti-Konto überweist, erhält.
(c) Unter bestimmten Umständen kann Tipalti den Empfang einer Zahlung auf dem Tipalti-Konto ablehnen, wenn Tipalti beispielsweise glaubt, dass eine regulatorische Anforderung besagt, dass Tipalti die Zahlung ablehnen muss.
(d) Tipalti löst auf Kundenanfrage den Nennbetrag des elektronischen Geldes ein, unter der Voraussetzung, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. Compliance-Prüfungen einschließlich aber nicht beschränkt auf Anti-Geldwäscheprüfungen und Sanktionsprüfungen wurden erfolgreich durchgeführt.
(e) In den folgenden Fällen stellt Tipalti eine Gebühr für die Einlösung des elektronischen Gelds in Rechnung:
1. Die Einlösung wird am Tag, bevor die Vereinbarung mit dem Kunden endet, angefordert;
2. falls die Vereinbarung mit dem Kunden ein Enddatum der Vereinbarung vorsieht und der Kunde die Vereinbarung vor diesem Datum beendet oder
3. falls die Einlösungsanforderung mehr als ein Jahr nach der Beendigung der Vereinbarung erfolgt.
(f) Die Einlösungsgebühr wird von Tipalti festgelegt und steht im Verhältnis zu den Tipalti tatsächlich entstehenden Kosten.
(g) Für die Zwecke von Paragraf 2.2 (d) bezieht sich der Nennbetrag auf den Betrag des elektronischen Gelds, das vom Kunden auf seinem Tipalti-Konto aufbewahrt wird, abzüglich:
1. des Betrags jeder bereits geplanter aber noch nicht ausgeführter Transaktionen gemäß Paragraf 2.3 (a);
2. der Einlösungsgebühr nach Paragraf 2.2 (e) und (f);
3. jedem anderen, vom Kunden Tipalti geschuldete Betrag
2.3 Zahlungsanweisungen
(a) Der Kunde kann Zahlungsanweisungen zur Tätigung von Zahlungen bis zur Höhe des verfügbaren Saldos des Tipalti-Kontos übermitteln, indem er das Zahler-Dashboard nutzt. Durch die Übermittlung der Zahlungsanweisungen bittet der Kunde Tipalti, zunächst elektronisches Geld auf dem Tipalti-Konto im Wert der Transaktion plus sämtlicher Gebühren einzulösen. Wenn Tipalti den verfügbaren Saldo berechnet, berücksichtigt Tipalti den Betrag jeder bereits geplanter aber noch nicht ausgeführter Transaktionen.
(b) Wenn der Kunde Tipalti Zahlungsanweisungen gibt, muss der Kunde sämtliche Informationen bereitstellen, die Tipalti benötigt, um die Zahlung vorzunehmen, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Zahlungsempfängerinformationen, den Betrag der Zahlung und das Datum, an dem das elektronische Geld eingelöst werden soll, sodass die Zahlung gesendet werden kann.
(c) Tipalti folgt ggf. den vom Kunden oder einem Kunden-Nutzer bereitgestellten Zahlungsanweisungen, und Tipalti übernimmt keine Haftung für die Befolgung aller Zahlungsanweisungen. Tipalti wickelt Zahlungstransaktionen nur nach Erhalt von Zahlungsanweisungen vom Kunden ab.
2.4 Abhebung finanzieller Mittel. Um finanzielle Mittel abzuheben, muss der Kunde zunächst sein elektronisches Geld einlösen. Der Kunde kann jederzeit finanzielle Mittel von seinem Tipalti-Konto abheben, indem er sich selbst als vertrauenswürdigen Begünstigten für eine Zahlung in Bezug auf die relevante Abhebung benennt. Dazu muss er die in Paragraf 2.8 dieses Anhangs bereitgestellten Anweisungen befolgen (als ob der Kunde ein Zahlungsempfänger wäre). Weitere Hilfe für die Abwicklung von Abhebungen über die Zahlungsdienste erhalten Kunden vom Tipalti-Support-Team unter support@tipalti.com.
2.5 Zahlungsfristen
(a) In Bezug auf Transaktionen in Euro, Inlandstransaktionen in der Währung eines anderen EU-Mitgliedsstaates außerhalb der Eurozone und Transaktionen, bei denen nur eine Währungsumrechnung zwischen dem Euro und der Währung eines EU-Mitgliedsstaates, dessen Währung nicht der Euro ist, anfällt, vorausgesetzt, dass die erforderliche Währungsumrechnung in dem EU-Mitgliedsstaat erfolgt, dessen Währung nicht der Euro ist, und im Fall von grenzübergreifenden Transaktionen erfolgt der Transfer in Euro. Das Kreditinstitut des Zahlungsempfängers erhält die Zahlungen normalerweise bis zum Ende des Werktags, nach dem Tipalti die Zahlungsanweisung erhält.
(b) Bei allen nicht in Paragraf 2.5 (a) erwähnten Transaktionen erhält der Zahlungsempfänger die Zahlung normalerweise bis zum Ende des vierten Werktags, nachdem Tipalti die Zahlungsanweisung erhalten hat.
(c) Wenn der Kunde eine Zahlung an einen Zahlungsempfänger sendet, der ebenfalls ein Kunde von Tipalti ist, schreibt Tipalti diesem Konto elektronisches Geld gut, sobald Tipalti die Zahlung vom Tipalti-Konto des Kunden abgezogen hat. Zahlungsempfänger, die nur ein Zahlungsempfängerkonto haben, erhalten kein elektronisches Geld.
(d) Tipalti muss Zahlungsanweisungen vor 15.00 Uhr Amsterdamer Zeit an einem Werktag erhalten. Wenn Tipalti die Zahlungsanweisungen nach diesem Zeitpunkt oder an einem Tag erhält, der kein Werktag ist, behandelt Tipalti sie, als wären sie am nächsten Werktag eingegangen. Wenn der Kunde Tipalti bittet, Zahlungen an einem zukünftigen Datum vorzunehmen, behandelt Tipalti die Anweisungen, als wären sie an diesem Datum eingegangen oder am nächsten Werktag, wenn der angegebene Tag kein Werktag ist.
2.6 Verweigerung einer Zahlungstransaktion
(a) Tipalti kann sich weigern, eine Transaktion auf der Grundlage der Zahlungsanweisungen des Kunden auszuführen, wenn diese Zahlungsanweisungen nicht den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen entsprechen.
(b) Wenn sich Tipalti weigert, eine Transaktion auszuführen, informiert es den Kunden hierüber und wenn möglich über die Gründe für die Weigerung und den Vorgang zur Korrektur möglicher faktischer Fehler in den Zahlungsanweisungen. Diese Benachrichtigung des Kunden erfolgt so bald wie möglich, aber spätestens innerhalb der in Paragraf 2.5 (a) und (b) angegebenen Frist.
(c) Tipalti kann eine angemessene Gebühr für die in Paragraf 2.6 (b) genannte Benachrichtigung in Rechnung stellen, wenn die Weigerung objektiv gerechtfertigt ist.
2.7 Abgelehnte oder zurückgesendete Transaktionen. Wenn eine Zahlung vom Zahlungsempfänger oder der Bank oder dem Kreditinstitut des Zahlungsempfängers oder einer Korrespondenzbank oder einem Korrespondenzkreditinstitut abgelehnt oder zurückgesendet wird, wird die Zahlung als elektronisches Geld auf das Tipalti-Konto zurückgesendet oder gemäß dem Bestellformular für Zahlungen an Tipalti genutzt. Zahlungen aus abgelehnten Transaktionen werden von der Tipalti-Bank zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Wechselkurs in die Ausgangswährung umgerechnet, bevor sie als elektronisches Geld zurückgesendet werden.
2.8 Vertrauenswürdiger Begünstigter zu Zwecken einer starken Kundenauthentifizierung.
(a) Damit sich der Zahlungsempfänger zu einem Zahlungsempfängerkonto anmelden kann, muss der Kunde ihn einladen, dies über einen einzigartigen Link zu tun, den der Kunde an den Zahlungsempfänger sendet. Wenn sich der Zahlungsempfänger über den Link anmeldet und seine Bankkontodaten auf das Zahlungsempfängerportal hochlädt, erkennt der Kunde Folgendes an:
1. Beim Hochladen dieser Daten wird der Zahlungsempfänger von Tipalti als ein „vertrauenswürdiger Begünstigter“ zu den Zwecken der Zahlungsanweisungen des Kunden behandelt; und
2. mit der Tätigung einer Zahlung für den Kunden an die über den Link hochgeladenen Bankkontodaten wird davon ausgegangen, dass Tipalti nach den Zahlungsanweisungen des Kunden gehandelt hat und keine Haftung gegenüber dem Kunden oder dem beabsichtigten Zahlungsempfänger übernimmt, falls diese Bankkontodaten falsch sein sollten. - Verordnungen in Bezug auf Zahlungsdienste
3.1 Die Bestimmungen von Titel 7b BW (Burgerlijk Wetboek, niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch), einschließlich aber nicht beschränkt auf die folgenden Artikel, gelten nicht in Bezug auf die Vereinbarung oder den Dienst: Artikel 7:516 BW (Recht auf Information), Artikel 7:517 BW (Änderungen des Rahmenvertrags), Artikel 7:518 BW (Beendigung des Rahmenvertrags), Artikel 7:519 BW (vereinbarte Währung), Artikel 7:520 (1) BW (Kosten), Artikel 7:522 (3) BW (Widerruf der Zustimmung), Artikel 7:527 BW (Beweislast), Artikel 7:529 BW (Verluste zu Lasten des Zahlers), Artikel 7:529a BW (unbekannter Transaktionsbetrag), Artikel 7:530 BW (Rückerstattung), Artikel 7:531 BW (zeitliche Beschränkungen für Rückerstattung), Artikel 7:534 BW (Widerruf einer Zahlungsanweisung), Artikel 7:543 BW (Haftung bei vom Zahler eingeleiteten Zahlungen), Artikel 7:544 BW (Haftung bei von oder über den Zahlungsempfänger eingeleiteten Zahlungen) und Artikel 7:545 BW (Haftung für Kosten und Zinsen).
3.2 Die Bestimmungen, festgelegt in oder gemäß Artikel 4:22 Wft einschließlich aber nicht beschränkt auf die folgenden Artikel, gelten nicht in Bezug auf die Vereinbarung oder den Dienst: Artikel 59b BGfo (Besluit Gedragstoezicht financiële ondernemingen, niederländischer Beschluss zur Aufsicht über Finanzunternehmen) (Zeit und Art der Bereitstellung von Informationen), Artikel 59c BGfo (Informationen über Einzelzahlungstransaktionen), Artikel 59d BGfo (Rahmenvertrag über die Art der Bereitstellung von Informationen), Artikel 59e BGfo (Rahmenvertrag zu Inhaltsinformationen), Artikel 59f BGfo (Hauptcharakteristika des Zahlungsdienstes), Artikel 59g BGfo (Kosten in Rechnung stellen), Artikel 71ba BGfo (Informationen über Einzelzahlungstransaktionen), Artikel 71c BGfo (Bereitstellung von Informationen für Zahler), Artikel 71d BGfo (Bereitstellung von Informationen für Zahlungsempfänger), Artikel 71e BGfo (maximale Ausführungszeit und Kosten), Artikel 71f BGfo (Informationen nach Einzug), Artikel 71g BGfo (Informationen nach Einzelzahlungstransaktion), Artikel 71h BGfo (Bereitstellung schriftlicher Informationen), Artikel 71i BGfo (Hauptcharakteristika des Zahlungsdienstes), Artikel 71j BGfo (Informationen über geforderte Gebühr oder angebotenen Rabatt), Artikel 71k BGfo (Verweis auf Artikel 59g BGfo) und Artikel 71l BGfo (Zahlungsdienstvertreter und Niederlassung).
3.3 Anstelle der in Artikel 7:526 BW festgelegten Frist gilt eine Frist von 30 Werktagen. - Nicht genehmigte Transaktionen
4.1 Der Kunde ist für alle mit den Anmeldedaten des Kunden genehmigten Transaktionen verantwortlich und sollte seinen Transaktionsverlauf regelmäßig überprüfen und Tipalti alle nicht genehmigten Transaktionen melden.
4.2 Tipalti behandelt alle mit den Anmeldedaten des Kunden vorgenommenen Transaktionen als mit der Zustimmung des Kunden autorisiert gemäß Verordnung 7:522 BW, es sei denn, der Kunde hat um Sperrung oder Entfernung der Genehmigung eines Kunden-Nutzers gebeten oder Tipalti zuvor informiert, dass die Sicherheit der zur Genehmigung der Transaktion genutzten Anmeldedaten verletzt wurde (jeweils eine „nicht genehmigte Transaktion“).
4.3 Wenn eine Transaktion nach Paragraf 4.2 als nicht genehmigt gilt, erstattet Tipalti den Betrag der Transaktion an das Tipalti-Konto zurück, vorausgesetzt, (1) der Kunde kann ausreichend beweisen, dass die Zahlung nicht genehmigt war; und (2) der Kunde informiert Tipalti innerhalb der in Paragraf 3.3 angegebenen Frist über die nicht genehmigte Transaktion.
4.4 Tipalti übernimmt keine weitere Haftung für nicht genehmigte Transaktionen gegenüber dem Kunden. Tipalti ist ebenfalls nicht für nicht genehmigte Transaktionen verantwortlich, die auf betrügerische Aktivitäten des Kunden zurückgehen, und gewährleistet keine Rückerstattung hierfür.
4.5 Tipalti erstattet den Betrag der Transaktion gemäß Paragraf 4.3 nicht, wenn Tipalti angemessenen Grund hat, Betrug zu vermuten. - Allgemein
5.1 Wie Kunden Tipalti kontaktieren können
(a) Wenn der Kunde Tipalti aus irgendeinem Grund kontaktieren möchte, hat der Kunde folgende Möglichkeiten:
1. per E-Mail an support@tipalti.com bzw.
2. postalisch an unsere Unternehmensadresse Grote Bickersstraat 74-78, 1013 KS, Amsterdam, Niederlande.
5.2 Wie Tipalti reguliert ist
(a) Tipalti B.V., Grote Bickersstraat 74-78, 1013 KS, Amsterdam, Niederlande, im Register der Handelskammer (Kamer van Koophandel) eingetragen unter der Nummer 83456902, ist von der Niederländischen Zentralbank (De Nederlandsche Bank) als elektronisches Geldinstitut zugelassen. - Definitionen
Zusätzlich zu den definierten Begriffen der Vereinbarung werden die folgenden Begriffe für die Zwecke dieses Anhangs definiert:
„Wft“ ist das niederländische Finanzaufsichtsgesetz (Wet op het financieel toezicht).
„BGfo“ ist der niederländische Beschluss zur Aufsicht über Finanzunternehmen, Finanzaufsichtsgesetz (Besluit Gedragstoezicht financiële ondernemingen, Wft).
„Werktag“ bezeichnet Montag bis Freitag mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen und Bankfeiertagen in den Niederlanden.
„BW“ ist das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch (Burgerlijk Wetboek), wie von Zeit zu Zeit geändert oder ersetzt.
„Zahlungsempfängerkonto“ ist eine Art von Konto, die nur Zahlungsempfängern angeboten wird, die kein elektronisches Geld, Zahlungsdienste oder eine andere Art von regulierten Finanzdiensten umfasst. Ein Zahlungsempfängerkonto ermöglicht es Zahlungsempfängern, das Zahlungsempfängerportal für die Auswahl von Zahlungspräferenzen und die Bereitstellung notwendiger Informationen für den Empfang von Zahlungen zu nutzen.